Einteilung Arbeitszeiten
noch ein problem! ein Ma hat einen AV mit wöchendlich 35 std der AG schickt ihn in ein revier wo er wöchendlich gerade mal 30 std erreicht.ein anderer MA hat einen AV von 29 std und arbeitet in einem revier wo er wöchendlich 35 std erreicht.wie können wir als BR vorgehen?
Community-Antworten (2)
10.04.2008 um 01:22 Uhr
@tina 67
wo er wöchendlich gerade mal 30 std erreicht.< Welche Folgen hat das?
wo er wöchendlich 35 std erreicht< Geschieht das dauerhaft?
10.04.2008 um 18:17 Uhr
Der, dem zu wenig Arbeit angeboten wird, ist gem. § 615 BGB wegen Annahmeverzug (AG ist im Verzug mit der Annahme der angebotenen Arbeitsleistung) trotzdem für die vereinbarten 35 Stunden zu bezahlen. Ist aber Individualrecht, muss der Kollege also selbst geltend machen und ggf. einklagen.
Der, der mehr macht bekommt mehr bezahlt und da es Überstunden sind, sind die bei euch zu beantragen (mitbestimmungspflichtig, § 87 I Nr. 3). Indem ihr die Überstunden verweigert, könnt ihr evtl. eine ander Schichteinteilung erreichen.
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