Schicht-Einteilung
Hallo zusammen,
gibt es eine Frist / Gesetz, dass den Vorlauf regelt, wie kurzfristig eine Einteilung in eine Schicht getroffen werden kann ?
Community-Antworten (9)
20.06.2006 um 13:13 Uhr
Denkbar wäre soetwas z.B. in einem Tarifvertrag.
20.06.2006 um 13:17 Uhr
ja, das ist schon klar, nur ich dachte, es gibt vielleicht eine gesetzliche Frist ?!
20.06.2006 um 15:10 Uhr
Laut Teilzeitbefristungsgesetz § 12 Abs. 2 muß dem MA mindestens 4 Tage im Voraus seine Lage der Arbeitszeit bekannt gemacht werden.
20.06.2006 um 15:12 Uhr
@musi Das hörte sich bei celine612 aber nicht nach einer Teilzeitkraft an!
@celine612 Wie rechtzeitig erhält denn Euer BR die Dienstpläne zur Genehmigung?
20.06.2006 um 15:21 Uhr
@celine612 geht es denn hier überhaupt um den Dienstplan oder um eine kurzfristige Einteilung bei Krankheitsausfall etc.?
Mit Dienstplan meine ich natürlich den Solldienstplan, dass das andere auch zum Dienstplan gehört ist klar.
20.06.2006 um 16:21 Uhr
Es geht in unserem Fall um die Einführung einer Schichtarbeit und ich konnte mir nicht vorstellen, dass es dort keine Frist gibt, falls ein MA kurzfristig eingeteilt werden sollte.
21.06.2006 um 19:23 Uhr
@celine Vielleicht bin ich etwas schwer von Begriff: Ihr habt also voher nicht in Schichten gearbeitet und sollt es jetzt tun? Also Veränderung der AZ?
22.06.2006 um 11:06 Uhr
@Kölner das Teilzeit und Befristungsgesetz bezieht sich doch nicht nur auf Teilzeitkräfte. Bei uns gibt es eine BV ,Grundlagen der Dienstplangestaltung', in welchem unter anderem auch diese Frist der Ankündigung bzw. Änderung von Dienstplänen( Schichten) geregelt ist. Ist bei uns ein MA bereit eine Schicht innerhalb dieses Zeitraums zu übernehmen, erhält er entsprechend der übernommenen Stunden einen Zeitbonus auf sein Arbeitszeitkonto!
22.06.2006 um 11:15 Uhr
@musi Ist im oben angegebenen Sachverhalt denn von einer Befristung die Rede?
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