Vorladung zum medizinschen Dienst - Wieso muß dieser MA dorthin?
ein ma hat von der krankenkasse ien vorladung zum medizinischen dienst der kranenkasse erhalten. Wieos muß dieser MA dorthin ? Kann dies sein das hier was vom AG kommt weil dieser ihn los werden möchte ?
Community-Antworten (4)
09.04.2008 um 19:24 Uhr
@danielass, ja, der AG kann diese Vorladung zum Medizinischen Dienst fordern, was aber nicht im selben Atemzug heissen muss, dass er ihn rausschmeissen will. Er zweifelt aber - ohne Zweifel - die Arbeitsunfähigkeit des Kollegen an.........
09.04.2008 um 19:27 Uhr
wie kann man erfahren warum dieser zum medizinischen dienst vorgeladen wurde ?= wir wissen das er rausgeschmissen werden soll ! vielleicht wäre mal net das du mal den beitarg von yaq1 weiter unten ließt bezüglich mobbingvorwürfen... ist unser fall . wäre nett wenn du da mal was schreiben würdest ( hab ja schon gute antworten von dir gelesen)
danke
09.04.2008 um 19:30 Uhr
Wenn Zweifel an der AU bestehen oder genau umgekreht evtl. Erwerbsunfähigkeit in Betracht kommt, dann kan die Krankenkasse eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Was der Amtsarzt sagt, ist dann entscheidend, d.h. seine Beurteilung zählt mehr als die Krankschreibung vom behandelnden Arzt.
Z.T. machen das die Krankenkassen von sich aus, wenn jemand länger Krankengeld bezieht, um die Leute dann in die Erwerbsunfähigkeitsrente rüber zu schieben und aus der Krankengeldzahlung raus zu kommen, oder wenn z.B. wegen auffällig häufiger Kurzerkrankungen Zweifel daran aufkommen, dass wirklich eine AU vorliegt. Sie müssen es aber auch auf Antrag des Arbeitgebers machen, wenn er bei diesem Antrag gleichzeitig Umstände glaubhaft macht, die an der Arbeitsunfähigkeisbescheinigung zweifeln lassen. Das steht alles in § 275 SGB V. In manchen TV hat auch der Arbeitgeber direkt das Recht, den AN zum betriebs- oder Amtsarzt zu schicken, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die AU falsch ist oder, dass Dienstunfähigkeit vorliegt, z.B. im BAT und TVöD.
Der Arbeitnehmer muss der Aufforderung nachkommen. Schwänzt er den Termin ohne Verhinderungsgrund, dann wird das zu seinem Nachteil ausgelegt. Gegenüber der Krankenkasse hat er gem § 276 SGB V (insbes. Abs. 5), §§ 65, 66 SGB I eine Mitwirkungspflicht. Ansonsten kann auch ein Gericht zu dem Schluss kommen, dass der Beweiswert der AU-Bescheinigung zerstört ist, weil der AN die angeordnete Unetrsuchung geschwänzt hat. Dann muss der AN, der für die Zeit der Krankheit Lohnfortzahlung will, beweisen, dass er wirklich krank war.
09.04.2008 um 19:44 Uhr
Der Arbeitgeber bekommt vom Medizinischen Dienst nur die Aussage zurück: "Ist arbeitsunfähig." Oder "Ist arbeitsfähig." Das Gutachten darf nicht an den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer sollte daher auch nichts unterschreiben, was dem Arbeitgeber das Recht gibt, das Gutachten einzusehen oder die behandelnden Ärzte zu befragen.
Es sind bei deiner Frage zwei Szenarien denkbar:
Zielt der Arbeitgeber auf eine krankheitsbedingte Kündigung, dann muss der Kollge sich beim Amtsarzt so gut wie möglich darstellen und auch seinen Ärzten sagen, dass sie, wenn möglich, auf Nachfrage des Amtsarztes eine positive Prognose geben sollen. Ansonsten muss er den Arbeitgeber möglichst dumm halten, damit der nicht weiss, welche Krankheit der Kollege hat und daher seine Kündigungsaussichten nur schlecht abschätzen kann.
Zielt der Arbeitgeber darauf ab, den Kollegen wieder in den Betrieb zu bekommen, weil er meint, der Kollege feiere blau, ist das natürlich eine andere Situation. Hat der Kollege wegen Mobbings eine psychische Erkrankung und ist es daher aus medizinischer Sicht besser, wenn er sich erstmal erholt, dann muss man den Amtsarzt in dieser Richtung überzeugen. Aber Vorsicht! Wenn die Arbeitsunfähigkeit schon sehr lange dauert und der Amtsarzt zu dem Schluss kommt, dass die psychische Erkrankung schon so stark ist, dass auf unbestimmte Zeit Arbeitunfähigkeit weiter fortbestehen wird, dann kann das die Krankenkasse dazu bewegen, den Kollegen erstmal auszusteuern, was widerum dem Arbeitgeber Munition für eine krankheitsbedingte Kündigung gibt. Bzw. manche TV sehen das automatische Ende des Arbeitsverhältnisses bei Erwerbsunfähigkeit vor!
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