Vorladung zum Gerichtstermin- nur mit Urlaub oder Frei?
Hallo und guten Tag,
eine Kollegin hat uns heut mit folgender Frage überrascht: sie ist Pflegemutti und hat das Kind seit 8 Monaten in ihrem Haushalt. zwischnzeitlich wurde der leiblichen Mutter das Sorgerecht entzogen und auf die Kollegin übertragen. Nun bekam sie vom Amtsgericht eine Vorladung zu eine Anhörung zwecks der Sorgerechtsübertragung- näturlich während der AZ. Unser Frage nun: muß sie dafür frei, Urlaub oder Sonstwas nehmen oder geht das alles zu Lasten von Vater Staat? Danke für Eure hilfreichen Antworten.
Community-Antworten (2)
25.02.2010 um 16:34 Uhr
Man könnte es mit § 616 BGB "vorübergehende Verhinderung" versuchen, darunter fallen z.B. auch Arztbesuche während der Arbeitszeit. Staatsbürgerliche Pflichten auch. Am besten gleich mal bei Gericht mit nachfragen ;o')
25.02.2010 um 17:35 Uhr
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