W.A.F. LogoSeminare

Schriftliche Vorladung zum Gespräch ohne Angabe von Gründen

B
Biggy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen mal keine Frage zur Wahl. Da ich in keiner Lektüre was finde meine Frage an euch. Muss der AG in einer schriftlichen Vorladung zu einem Gespräch den Grund für das Gespräch angeben oder kann er dies verweigern. Ich denke der AN hat doch das Recht sich auf das Gespräch vorzubereiten, was er aber nur kann wenn er den Grund kennt.

1.50706

Community-Antworten (6)

N
nicoline

12.04.2010 um 09:34 Uhr

Biggy, es wäre ein wünschenswertes Verhalten des AG, aber eine Verpflichtung hierzu finde ich auch nirgends. Der AN sollte aber auf keinen Fall die Teilnahme an dem Gespräch verweigern, sondern im Vorwege noch einmal mündlich versuchen, den Grund für das Gespräch in Erfahrung zu bringen.

D
Dielöwin

12.04.2010 um 09:52 Uhr

Biggy und was der AN vielleicht noch tun könnte - sollte - ein BRM zu diesem Gespräch mitnehmen.

B
Biggy

12.04.2010 um 10:04 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten, ich habe leider auch nichts gefunden. Na klar geh ich mit zu dem Gespräch das ist schon geregelt.

B
BentoBox

12.04.2010 um 12:24 Uhr

"Biggy und was der AN vielleicht noch tun könnte - sollte - ein BRM zu diesem Gespräch mitnehmen. Antwort 2 Erstellt am 12.04.2010 um 07:52 Uhr von Dielöwin"

Darf er das denn in jedem Falle?

D
Dielöwin

12.04.2010 um 13:51 Uhr

@BentoBox

Sags Du mir?

B
BentoBox

12.04.2010 um 14:00 Uhr

Die Hinzuziehung eines BRM ist nur in den Fällen möglich in denen das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Da der AG hier keine Aussage über den Gesprächsinhalt gemacht hat, kann der betroffene AN auch nicht beurteilen ob ihm die Begleitung durch ein BRM zusteht.

Insofern sollte der AN vielleicht entweder nach dem Inhalt der Unterredung fargen. oder fragen ob Einwände gegen die Hinzuziehung eines BRM bestehen.

Für das Gespräch selber sollte man in solch einem Falle meines Erachtens vor dem Gespräch klar machen dass man amngels Vorbereitung keine Einlassungen machen wird.

Ihre Antwort