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Recht auf Übersicht Überstundenauszahlung/Abbau?

K
Kronos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns in der Firma hatten wir in der Vergangenheit große Probleme mit Überstunden. Jetzt hat uns die Geschäftsführung mitgeteilt, sie würde dieses Thema als nicht mehr relevant betrachten, da wir im letzten Monat über 1000 Überstunden abgebaut hätte. Wir vermuten allerdings, dass ein Großteil dieser Stunden ausgezahlt wurde. Meine Frage ist, haben wir ein Anrecht darauf uns diese Stunden nach Abteilungena aufgelistet geben zu lassen und evtl auch, ob sie ausgezahlt oder durch Freizeit abgegolten wurden?

vielen Dank im voraus, wenn jemand rechtliche Hintergründe kennt

4.01602

Community-Antworten (2)

P
pit47

09.04.2008 um 10:29 Uhr

Hallo Kronos, hier ein Zitat aus dem Kommentar zum § 16 Arbeitszeitgesetz von Buschmann/Ulber, 3.Auflage. "Der BR hat nach § 80 Abs. 2 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG einen uneingeschränkten Informationsanspruch bezüglich der betrieblichen Arbeitszeiten und muss auf Grundlage von § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Einhaltung der Dokumentationspflichten durch den AG überwachen."

W
w-j-l

09.04.2008 um 11:27 Uhr

Kronos, seid ihr denn bei der Anordnung von so vielen Überstunden schon vorher beteiligt worden, oder waren das einfach "Mehrarbeitsstunden", die aufgrund einer Gleitzeitregelung einfach so (und Mitbestimmungsfrei) angefallen waren?

Wenn ersteres, dann müßtet ihr diese Information ja bereits haben. Wenn letzteres, dann gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Die Mehrarbeitsstunden wurden tatsächlich durch Freizeitausgleich abgebaut. Hier habt ihr, wie pit47 erwähnt hat, ein uneingeschränktes Recht auf Information über die Arbeitszeiten.
  2. Die Mehrarbeitsstunden wurden als Überstunden ausbezahlt. In diesem Falle müßt ihr zur Anordnung dieser (auszuzahlenden) Überstunden beteiligt werden.

Am Besten ist es immer, solche Regeln über die Beteiligung des BR in solchen Fällen gleich in eine Gleitzeitregelung aufzunehmen.

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