Überstundenauszahlung
Hallo, können uns seit Jahren jeden Monat 10 Überstunden auszahlen lassen. Es gibt eine BV die besagt, das Arbeitszeitkonto darf 50 Plus Stunden bis minus 20 Stunden aufweisen, selbst bei Minusstunden wurden die 10 Überstunden weiterhin ausgezahlt. Nun seit August kam eine klare Ansage von der GF, es können nur Überstunden ausgezahlt werden, die Plusstunden haben. Nun ist´s ja so, dass der Gruppenleiter uns in die Minusstunden drückt, und wir nicht in den Genuss der Überstundenauszahlung kommen. Ist das nicht schon eine"betriebliche Übung", da einige Kollegen die monatlichen 10 Überstunden einplanen. ???? Danke
Community-Antworten (6)
30.10.2012 um 18:48 Uhr
Hallo, Frage zum Verständniss... Es wurden immer 10 Stunden ausbezahlt egal wie der Arbeitszeitkontostand war? Wurden dem dann nicht 10 Stunden abgezogen?
30.10.2012 um 19:06 Uhr
Ihr werdet durch einen "Gruppenleiter" in Minusstunden gedrückt? Wie das? §615 BGB spielt bei euch keine Rolle?
30.10.2012 um 19:20 Uhr
Kulum, langsam. Keiner von uns weiss, was in der BV steht. Es gibt leider BR die öffnen AG auch hier solche Möglichkeiten zB. auch bei Auftragsmangel.
31.10.2012 um 14:39 Uhr
@leserin:
Warum leider? ... ?
31.10.2012 um 15:07 Uhr
Ihr habt einen Arbeitsvertrag, der regelt die Stunden, die Ihr zu arbeiten habt! Wenn viel zu tun ist, macht ihr überstunden, von denen pauschal monatlich 10 Stunden ausgezahlt werden - ob geleistet oder nicht? Das habt ihr auch in der BV vereinbart? Wenn Ihr diese Auszahlung auch vereinbart habt, sehe ich keine Probleme - auf Einhaltung der BV pochen. Der Gruppenleiter hat euch nicht in die Minustunden zu drücken - Mitbestimmung!! Wenn vorrübergehend Auftragsmangel besteht, werden zuerst die Überstunden abgebaut und dann mal über Arbeitsorganisation nachgedacht. Wenn Ihr Minusstunden habt, kann euer AG keine Personalplanung!
01.11.2012 um 11:08 Uhr
@ doretta
"Es gibt eine BV die besagt, das Arbeitszeitkonto darf 50 Plus Stunden bis minus 20 Stunden aufweisen, selbst bei Minusstunden wurden die 10 Überstunden weiterhin ausgezahlt."
Was ist denn das für ein Schwachsinn, sorry! Die Auszahlung von 10 Überstunden, unabhängig vom Stand des Arbeitszeitkontos, kann nicht wirklich Regelungsinhalt einer BV sein. Wie lautet Eure Vereinbarung konkret? Und auf welcher Rechtsgrundlage können diese Minusstunden überhaupt entstehen? Um eine Gleitzeitvereinbarung scheint es sich ja eher nicht zu handeln.
" Nun seit August kam eine klare Ansage von der GF, es können nur Überstunden ausgezahlt werden, die Plusstunden haben."
Das ist nachvollziehbar, wobei auf dem Überstundenkonto auch mind. 10 Überstunden stehen müssten.
"Nun ist´s ja so, dass der Gruppenleiter uns in die Minusstunden drückt, und wir nicht in den Genuss der Überstundenauszahlung kommen."
Wie kommst Du auf "Genuss"??? Kein AG verschenkt freiwillig eine Vergütung für eine Arbeitsleistung, die nicht erbracht wurde. Und wenn man das Spiel mal zu Ende denkt, ein AN also jeden Monat 10 Überstunden vergütet bekommt, die er nicht erbracht hat plus 20 Minusstunden, resultieren daraus am Jahresende 140 Stunden!
Kündigt ein AN, könnte es ein verdammt böses Erwachen geben, wenn nämlich der AG zumindest die nicht geleisteten Überstunden verrechnet. Die Vergütung dieser 10 Überstunden sind m.E. als Vorschuss, auf eine zu erwartende Arbeitsleistung zu sehen. Und mit seiner Kündigung nimmt der AN dem AG die Möglichkeit, diese Arbeitsleistung abzurufen.
Die Annahme einer betrieblichen Übung scheidet übrigens aus!
Ungeachtet dessen, dürfen Minusstunden NUR im Einverständnis mit AN entstehen. So kann es nicht angehen, dass Dienstpläne so gestrickt werden, dass die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit NICHT abgerufen wird. Arbeitet ihr in einem Schichtbetrieb? Vollkonti?
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