Überstundenauszahlung
Liebe Kollegen In unserer innerbetrieblichen Vereinbarung steht, das es bei Überstundenauszahlung 20 % Bruttoaufschlag gibt. Allerdings, wie jetzt festgestellt, gilt das nur für Vollzeitkräfte. Ist das rechtens?
Community-Antworten (8)
04.03.2015 um 15:49 Uhr
Was ist genau regelt in der BV? Oder gilt ein (M)TV? Bei uns steht im MTV, dass Überstunden erst dann zuschlagspflichtig entstehen, wenn mehr als die 37,5 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Da sind natürlich die Teilzeitkräfte benachteiligt!
04.03.2015 um 16:19 Uhr
Gegenfrage:
Wären die Vollzeitkräfte nicht benachteiligt, wenn sie erst nach 40 Stunden Zuschlag bekommen, die Teilzeitkräfte hingegen z.B. schon nach 20 Stunden?
04.03.2015 um 16:20 Uhr
In der innerbetrieblichen Vereinbarung steht: Dieser Zuschlag kommt nur bei einer Überschreitung der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit von 167 Stunden in Betracht (§ 3). Unter § 3 steht: Vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher und kollektivrechtlicher Regelungen beträgt die regelmäßige monatliche Arbeitszeit - ausschließlich der Pausen - bei einer Vollzeitbeschäftigung 167 Stunden ( Sollstunden ). Alle Mitarbeiter, die ständig nach einem Schichtplan ( Dienstplan ) eingesetzt sind, erhalten eine Schichtzulage. Teilzeitkräfte erhalten diesen Zuschlag anteilig.
04.03.2015 um 16:28 Uhr
Ich denke nicht, das die Vollzeitkräfte benachteiligt wären. Es geht ja eigentlich darum, das es sich bei den meisten gar nicht lohnt, sich Überstunden auszahlen zu lassen. Und um Überstunden abzubauen, ist meist nicht genug Personal da ( Pflegeberuf )
04.03.2015 um 16:33 Uhr
Die Vereinbarung ist ja wunderbar unklar formuliert (zumindest falls sie hier fehlerfrei zitiert wurde).
Aus meiner Sicht kann man beide Rechtsstandpunkte einnehmen.
04.03.2015 um 16:37 Uhr
Ich habe es extra abgeschrieben. Und ich glaube, der alte Betriebsrat hat über diese Formulierung nicht mal nachgedacht. Der Arbeitgeber allerdings genausowenig, sonst hätte er nicht §3 reingeschrieben, der gar keinen richtigen Bezug hat.
04.03.2015 um 16:44 Uhr
Tja,,, ein bisschen geschlampert.
Als Arbeitgeber würde ich sagen "Da steht doch dass es Zuschläge nur bei mehr als 167 Stunden gibt. Den Bezug auf § 3 haben wir nur eingefügt damit im Falle geänderter tarifvertraglicher Regelungen diese durchschlagen."
Als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer würde ich sagen: "In § 3 steht doch, dass die REGELMÄSSIGE MONATLICHE Arbeitszeit die ist, die INDIVIDUALVERTRAGLICH vereinbart wurde."
04.03.2015 um 16:47 Uhr
Wir haben keinen Tarifvertrag, nur angelehnt ... Und ich bin selbst dummerweise Teilzeitkraft mit über 200 Überstunden. Vollzeit bekomme ich nicht, da sie mehr Köpfe nicht mehr Stunden brauchen
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