kann der Betriebsrat bei einer 30-Stunden Kraft, die seit Monaten 40-Stunden und mehr im Monat arbeitet auf
eine Änderung Ihres Arbeitsvertrages auf 40 Stunden bestehen. Die Arbeitnehmerin hat den Wunsch der Änderung
bereits dem Ag mitgeteilt dieser hat ihn abgelehnt.