Erstellt am 06.04.2008 um 21:52 Uhr von Kölner
@anfänger
Der BR könnte versuchen, bei der nächsten Neueinstellung genau diesen Sachverhalt zu berücksichtigen.
Und die AN könnte Ihr Recht einklagen.
Erstellt am 06.04.2008 um 22:10 Uhr von Anfänger
danke für deine schnelle Hilfe. Es ist leider keine Neueinstellung in dieser Abteilung vorgesehen, da die GL
evtl. eine Niederlassungsschließung in Erwägung zieht.
Erstellt am 06.04.2008 um 22:53 Uhr von nicoline
@Anfänger
bitte unbedingt diesen Link ansehen und das Urteil vom LAG Hamm runterladen. Damit haben wir erreicht, dass MA von uns, die alle nur 20 Std Verträge hatten, regelhaft aber 30 Std gearbeitet haben, dann 30 Std Verträge bekommen haben.
Viel Glück ;-))
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung38593.html