Stundenerhöhung
kann der Betriebsrat bei einer 30-Stunden Kraft, die seit Monaten 40-Stunden und mehr im Monat arbeitet auf eine Änderung Ihres Arbeitsvertrages auf 40 Stunden bestehen. Die Arbeitnehmerin hat den Wunsch der Änderung bereits dem Ag mitgeteilt dieser hat ihn abgelehnt.
Community-Antworten (3)
06.04.2008 um 23:52 Uhr
@anfänger Der BR könnte versuchen, bei der nächsten Neueinstellung genau diesen Sachverhalt zu berücksichtigen. Und die AN könnte Ihr Recht einklagen.
07.04.2008 um 00:10 Uhr
danke für deine schnelle Hilfe. Es ist leider keine Neueinstellung in dieser Abteilung vorgesehen, da die GL evtl. eine Niederlassungsschließung in Erwägung zieht.
07.04.2008 um 00:53 Uhr
@Anfänger bitte unbedingt diesen Link ansehen und das Urteil vom LAG Hamm runterladen. Damit haben wir erreicht, dass MA von uns, die alle nur 20 Std Verträge hatten, regelhaft aber 30 Std gearbeitet haben, dann 30 Std Verträge bekommen haben.
Viel Glück ;-))
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