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Regelungsbedarf Rufbereitschaft-darauf folgende Arbeitszeit Willkür des AG - wer hat Tipps?

N
Nenja
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

das Instandhaltungs/Wartungs-Team in unserem Unternehmen arbeitet im Rahmen einer Arbeitszeit von 5:30-20:00 Uhr. Zusätzlich einer Rufbereitschaft rund um die Uhr (wird im Tagesrythmus und am We von Fr-So auf die MA verteilt). Sie arbeiten in keinem Schichtmodell sondern vergleichsweise eines Büroangestellten innerhalb des vorgegebenen Rahmens in Gleitzeit.

Situation alt: Beisp. Person hat nachts von 1:00-2:00Uhr einen Einsatz. 11 Stunden Ruhezeit = Person dürfte erst wieder um 13:00 Uhr mit seiner Arbeit beginnen. Bisher war es so das die Person wenn der Bereitschaftseinsatz so ungünstig fiel, am nächsten Tag komplett ausgefallen ist und sich aber dennoch Arbeitszeit gut geschrieben hat. Um am darauffolgenden Tag wieder in seinem regulären Arbeitsrythmus zu erscheinen.

Situation neu: BL will jetzt folgende Regelung: Bsp.

Mo AZ von 7:00-15:00 Uhr Rufb: 1:00-2:00 Uhr Di AZ von 13:00 - 9:00 Uhr Mi AZ von 8:00 - 16:00 Uhr Do wäre der MA dann erst wieder einschließlich der gesetzlichen Ruhezeiten in der Lage seinem normalen Arbeitsrythmus nachzugehen.

Wir beschäftigen ca. 30 Mitarbeiter in diesem Team und Hintergrund ist das es bisher keine offizielle Regelung zu diesm Thema gibt, welche jedoch von beiden Seiten aktuell gewünscht wird.

Dem Wunsch der BL soll jedoch nicht entsprochen werden, da er aus Sicht der MA keinen Sinn macht, aus meiner übrigens auch nicht.

Argumentation soll sein das a. kein Schichtmodell oder Arbeitsplan für die MA hinterlegt oder seitens des BR´s abgestimmt
worden ist, und auch nicht möglich ist da ja, je nachdem wann die RB anfällt die Arbeitszeit ja völlig verschieden ist.

Da diese Argumentation ziemlich schwach ist und der Bedarf nach einer gemeinsamen Regelung ziemlich dringend wäre es wirklich prima wenn Ihr mir ein paar Tips geben könnten oder eine kurze Info wie es in Euren Unternehmen läuft. Vielen Dank! Gruß Nenyah

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Community-Antworten (4)

F
fkneyer

04.04.2008 um 19:01 Uhr

alt: Beisp. Person hat nachts von 1:00-2:00Uhr einen Einsatz. 11 Stunden Ruhezeit = Person dürfte erst wieder um 13:00 Uhr mit seiner Arbeit beginnen.

Nein, meines Wissens muß innerhalb einer Rufbereitschaft "nur" eine Ruhezeit von 9 Stunden eingehalten werden

E
Efaienaerbeer

04.04.2008 um 19:45 Uhr

"Di AZ von 13:00 - 9:00 Uhr" ??? Das wären 19 Stunden am Stück! Du meinst vermutlich 21 Uhr. das würde dann aber bereits mit eurer Rahmenzeiot kollidieren. Bekommen die Leute eigentlich bei einem Rufeinsatz Extrazeit gutgeschrieben, bzw. die An- und Abfahrtszeit oder nur die des tatsächlichen Einsatzes. Es ist ja etwas anderes, ob ich 8mal für eine Stunde anrücken muss oder einmal für 8 Stunden.

Eine Argumentationshilfe ist vielleicht § 12 TzBfG, der ja eine gewisse Gestzliche Wertung darstellt. Sogar bei Abrufkräften, die ja gerade als hochflexible Kräfte genutzt werden sollen, muss der Arbeitseinsatz 4 Tage vorher feststehen (und überdies mindestens 3 Stuinden dauern).

K
Kölner

04.04.2008 um 19:54 Uhr

@all Ich wusste gar nicht, dass RB zur AZ gehört...

N
nenja

06.04.2008 um 17:41 Uhr

@fkneyer @ Efaienaerbeer

Vielen Dank für Eure Beiträge und natürlich meinet ich von 13:00-21:00Uhr. Bisher schreiben die MA sich An-und Abfahrzeit gut und diese wird auch als Dienstreise berechnet. Ebenso wird der Rufbereitschaftseinsatz gut geschrieben. Doch das sind eher "gewachsene" Regelungen und deshalb will man jetzt etwas festes regeln wo man sich dran orientieren kann da immer wieder die Diskussion aufkommt ob diese Gutzeit denn überhaupt gerechtfertigt ist.´

Zudem haben wir seit ´neustem die elektr. Zeiterfassung und da gerät jetzt reion erfassungstechnisch auch alles ziemlich durcheinander.

@Kölner ...es ist der Rufbereitschaftseinsatz der zur AZ gehört :-) und ich weiß schließlich das Du das auch ganz genau weißt ;-)

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