Fortzahlung Schichtzulage - wenn nach 14 Monaten Zweischicht wieder zurück auf Normalarbeit umgestellt wird?
Hallo zusammen, bei uns wurde vorübergehend in einer Abteilung wegen starkem Auftragseingang von Normalarbeit auf Zweischicht umgestellt. Nun nach 14 Monaten wird diese wieder zurück auf Normalarbeit umgestellt und nun zu meiner Frage. Muss der Arbeitgeber die Schichtzulage weiter bezahlen und wenn ja wie lange?
Community-Antworten (6)
02.04.2008 um 21:56 Uhr
@BRMG .....Muss der Arbeitgeber die Schichtzulage weiter bezahlen .....wieso....keine Schicht, keine Schichtzulage. Logo!
02.04.2008 um 22:21 Uhr
Ja, aber es wird behauptet das wenn jemand aus Gründen des Arbeitgebers aus der Schicht genommen wird bekommt er noch eine gewisse Zeit als Übergang die Schichtzulage bezahlt und ich dachte schon gehört zu haben das ein paar Leute diese noch 6 Monate bezahlt bekommen haben und es soll Tarif sein. Ich konnte aber niergendwo etwas dazu finden.
03.04.2008 um 00:08 Uhr
@ BRMG es geht hier nicht um aus der Schicht genommen, wenn ich dich richtig verstanden habe, sondern ... zurück zu Normalarbeit! Oder? Gibt es darüber eine BV die was anderes sagt?
03.04.2008 um 00:11 Uhr
BRMG, könnte mir höchstens eine Weiterzahlung vorstellen, wenn es schon einen Dienstplan gab im Schichtsystem, der jetzt zu kurzfristig geändert wurde. Dann könnte es zu Annahmeverzug (BGB § 615) kommen. Aber nicht 6 Monate, das könnte lediglich eine TV oder AV Regelung sein.
04.04.2008 um 19:02 Uhr
@pirat das stimmt es geht nicht um aus der Schicht genommen werden, sondern zurück zur Normalarbeit. Nein es gibt keine BV darüber.
@Lotte ich weiß nicht was Dienstplan bedeutet, aber es wurde nichts Kurzfristig geändert da es schon lange feststeht das in 3 Monaten wieder Normal gearbeitet wird. Im TV konnte ich nichts finden und AV haben die wenigsten bei uns.
04.04.2008 um 19:31 Uhr
Wenn ihr weder in den Arbeitsverträgen noch in einer BV oder einem geltenden TV eine "Abfederungsregelung" habt, dann habt ihr leider Pech. Im Gestzt gibt es garkeine Schichtzuschläge, nur Nachtarbeit muss extra ausgeglichen werden.
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