Sonntagsarbeit Ausgleichstag innerhalb von 14 Tagen - müssen die Kollegen sich das einzeln einklagen?
Hallo liebe Kollegen, durch ein extrem hohes Arbeitsvolumen, wurde bei uns ein freiwilliger Arbeitstag ausgerufen (Sonntag). Jeder der kam, erhielt eine Prämie von 130 €. Nun ist es ja so, dass es laut Gesetz einen Ausgleichstag innerhalb von 14 Tagen geben muss. Der AG stellt sich hin und meint, dafür hat er kein Geld und die Leute sollen sich das eben einklagen, der BR muss ihnen das ja auch nicht auf die Nase binden. Starke Aussage, wie ich finde! Wie verhält es sich denn genau, müssen die Kollegen sich das einzeln einklagen oder können wir da reagieren. Befristete werden das ja sicher eher weniger tun. Dem Gesetz nach, lese ich, dass es z.B. vom Landesamt für Arbeitsschutz, Geldstrafen gibt, wir müssten uns also an diese Stelle wenden und den AG anzeigen!? Es gibt keinen TV!
Community-Antworten (12)
02.04.2008 um 20:10 Uhr
@Pummelchen Interessant wäre eher, wann der AG die Sonntagsarbeit der überörtlichen Behörde angezeigt wurde... ...und warum ein BR das nicht weiss!
02.04.2008 um 20:46 Uhr
Pummelchen, ich gehe mal davon aus, dass Ihr das Wochenende nach dem gearbeiteten Sonntag frei hattet? Dann habt Ihr Euren Ausgleichstag gehabt. Der kann nämlich auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag sein.
02.04.2008 um 20:56 Uhr
Unsere Arbeitswoche geht von Dienstag bis Samstag. Die Sonntagsarbeit ist der zuständigen Behörde ordnungsgemäß gemeldet worden. Einige Kollegen haben am Montag auch noch eine freiwillige Schicht eingelegt und somit bis kommenden Samstag, 12 Tage durchgearbeitet. Der BR ist über diese zusätzlichen Tage informiert worden und auf dessen Nachfrage, wie es denn mit einem Ausgleichstag sei, kam oben genannte Aussage.
02.04.2008 um 23:41 Uhr
Na Pummelchen, wird dir nciht gefallen was ich jetzt schreibe. Wie habt ihr denn der Sonntagsarbeit zugestimmt, als Gremium? Habt ihr nciht vielleicht, wenn es für euch keine tarifliche Regelung gibt, versucht eine BV diesbezüglich mit dem AG abzuschließen, oder zumindest bei der Zustimmung zu der Mehrarbeit schriftlich fixiert, dass der Außgleich auch außerhalb der gesetzlichen Regelung sein kann, auch wenn es nach der gesetzlichen Pflicht ist? Um ehrlich zu sein, hätte ich das vermutlich auch nicht bedacht. Genau das ist das Problem, wenn man selber involviert ist, kommt man auf solche Sachen nicht. Darum bin ich froh, eine gute Freundin und einen glaube ich guten Bekannten zu haben (auch hier vom Forum), denen ich mich (wenn ich den Wald vor lauter Bäumen nciht sehe) anvertrauen kann. Ich habe jetzt auch keine Allgemeinlösung. Ich denke aufgrund des MBR des BR würde ich eine sofortige BV mit dem AG verlangen, dann ist es zumindest ein schwebendes Verfahren, aber ich denke, ihr als BR seid gefordert, aber das weißt du eh selber. Ich hoffe nur, dass euer Gremium da mit einer (der richtigen Stimme) spricht - für die AN
Viel Erfolg
03.04.2008 um 00:03 Uhr
Don Johnson, manchmal bringst Du mich um den Verstand oder lässt mich etwas an Deinem zweifeln...
Pummelchen, dann hattet Ihr Eure Ausgleichstage auch schon!!!! Diese können auch an einem ohnehin freien Werktag (also Montags) gewährt werden. Auch die mit der "freiwilligen" Schicht haben ihren Ersatzruhetag rechtzeitig (8 Tage nach der Sonntagsschicht) bekommen. Guck Dir zum näheren Verständnis mal die Entscheidungsgründe des BAG Urteils vom 23.03.2006 - 6 AZR 497/05 an.
03.04.2008 um 11:31 Uhr
Hallo Pummelchen ich hätte da mal eine Frage! Aus der reinen Logik heraus gestellt möchte ich gerne den Sinn dieses zusätzlichen Arbeitstages erfahren. Du hast geschrieben wegen des extrem hohen Arbeitsvolumens müßte ein zusätzlicher Tag gearbeitet werden. Was gewinnt denn der AG wenn Du gleich den nächsten Tag frei machst? Da geht mir jede Logik ab. Dann kann er Euch auch so die Zulage geben, wenn er selbst sonst keinen Vorteil hat.
03.04.2008 um 12:48 Uhr
@Pummelchen Dann sollte der AG z.B. schlicht und einfach einer der nächsten Samstag als jeweiligen Ausgleichstag deklarieren.
03.04.2008 um 18:19 Uhr
Kölner, sag mal... Pummelchen schrieb doch, dass sie immer von Dienstag bis Samstag arbeitet. Also kann der Montag nach dem Sonntag oder der Montag eine Woche später (für die "Freiwilligen") der Ersatzruhetag sein. Wüßte auch nicht, dass der AG den Ersatzruhetag deklarieren muss. Er muss ihn gewähren und das hat er durch den ohnehin freien Montag zweifelsohne getan.
Oder bin ich diejenige welche hier ein Brett...
03.04.2008 um 20:13 Uhr
HM, Den Satz fand ich spannend... "Entgegen der Auffassung des Klägers kann auch der Samstag als Ersatzruhetag genutzt werden, da der Kläger unstreitig im Rahmen seiner Wechselschichttätigkeit zwar nicht durchgängig, aber auch gelegentlich an Samstagen arbeitet."
Das würde bedeuten,das der Montag, der "immer"ein freier Arbeitstag ist, als Ausgleich nicht in Betracht kommt.
Kann man denn Urteile,in denen es um Wechselschicht geht,so einfach übertragen? Das Arbeitszeitgesetz macht im Kommentar unterschiedliche Aussagen in Bezug auf die Fünf-oder Sechs- Tage-Woche. Und sagt eindeutig, das ein ohnehin freier Arbeitstag keinen Ausgleich darstellen kann.
03.04.2008 um 20:37 Uhr
Es musste deshalb dieser Sonntag sein, weil es eine Terminsache war, die bis 05.04.08 abgeschlossen sein sollte!
03.04.2008 um 21:25 Uhr
@Immi Kann man. Man muss halt nur gewährleisten, dass ein Tag frei ist.
@Lotte Tja, ich habe schon eine der "der-alte-Heini-Marotten" angenommen.
04.04.2008 um 01:49 Uhr
Immi, "Und sagt eindeutig, das ein ohnehin freier Arbeitstag keinen Ausgleich darstellen kann." Wo steht das?
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