Hallo, in einem anderen Beitrag wurde mir folgendes gesagt:

"auch ein Tarifvertrag kann nicht verschlechternd in eine Regelungen eingreifen, die individuell, also per Arbeitsvertrag vereinbart wurden.
Eine Verschlechterung per Betriebsvereinbarung ist aus genannten Gründen auch nicht möglich, selbst wenn ein Tarifvertrag per Öffnungsklausel ein BV zulässt." Antwort 89593 von Der alter Heini

Wie sieht es den jetzt mit dem TV im öffentlichen Dienst aus?
Hier wurde doch die Arbeitszeit um eine halbe Stunde verlängert, also verschlechtert.
Es wäre nett, wenn Ihr mir das erklären könntet.