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Arbeitszeitverlängerung - durch TV oder BV?

S
schiss
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in einem anderen Beitrag wurde mir folgendes gesagt:

"auch ein Tarifvertrag kann nicht verschlechternd in eine Regelungen eingreifen, die individuell, also per Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Eine Verschlechterung per Betriebsvereinbarung ist aus genannten Gründen auch nicht möglich, selbst wenn ein Tarifvertrag per Öffnungsklausel ein BV zulässt." Antwort 89593 von Der alter Heini

Wie sieht es den jetzt mit dem TV im öffentlichen Dienst aus? Hier wurde doch die Arbeitszeit um eine halbe Stunde verlängert, also verschlechtert. Es wäre nett, wenn Ihr mir das erklären könntet.

4.83401

Community-Antworten (1)

DAH
Der alte Heini

01.04.2008 um 23:24 Uhr

Im öffentlichen Dienst dürfte es so sein, dass der Arbeitsvertrag auf den jeweils gültigen Tarifvertrag verweist. Gibt es nun Bewegungen in einem neuen Tarifvertrag zum Beispiel alte Arbeitszeit 37,5 Std/Woche wird erhöht auf 38 Std/Woche so wird automatisch per TV die Arbeitszeit entsprechen angeglichen.

Hast Du in deinem Arbeitsvertrag ZB. ein festes Stundenvolumen vereinbart, zum Beispiel 37,5 Std/Woche, so kann deine Arbeitszeit nicht durch einen TV verschlechternd, zum Beispiel auf 38 Std/Woche geändert werden. Eine Reduzierung der Arbeitszeit, also eine Verbesserung, wäre möglich.

Guckst Du auch hier:

www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Tarifvertraege.html

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