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Beförderung

M
Martina78
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Wir sind uns BR nicht ganz einig zu folgendem Sachverhalt. Wir sind eine Bank und ein normaler Kundenberater wird nun Geschäftsstellenleiter. Keine Versetzung in einer andere Geschäftsstelle und auch keine TG-Erhöhung. Ist die Beförderung zustimmungspflichtig ? Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

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Community-Antworten (1)

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Werner

02.04.2008 um 08:22 Uhr

Moin Martina78, hier kommt m.E. nach, die Mitbestimmung zur Versetzung §99 BetrVG zum tragen. Die Änderung eines Arbeitsbereichs im Sinne einer Versetzung muss so erheblich sein, dass sich das Gesamtbild der Tätigkeit ändert. Unter Änderung des Arbeitsbereichs ist die Veränderung des Arbeitsortes ebenso anzusehen, wie die erhebliche Änderung der Arbeitsaufgabe, die Änderung des Platzes in der betrieblichen Organisation, sowie die erhebliche Änderung der gesamten Arbeitsumstände.

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