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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitmessung - Hat der BR das Recht bei einer Zeitmessung eines AN mitzuwirken?

L
Liesel
Jan 2018 bearbeitet

Hat der BR das Recht bei einer Zeitmessung eines AN mitzuwirken und Anwesend zu sein? Wen ja wo ist das Angegeben?.

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Community-Antworten (6)

U
uhu

28.05.2008 um 10:37 Uhr

@Liesel was für eine Zeitmessung denn? z.B. Einführung einer elekronischen Zeiterfassung im Betrieb? da ja - gem. § 87 Abs.1 Ziff. 6 BetrVG;

W
Waschbär

28.05.2008 um 10:47 Uhr

Leistungs und Verhaltends kontrolle > MBR .

P
pirat

28.05.2008 um 10:50 Uhr

@Liesel, wenn das gemeint sein sollte, Zeitaufwand für bestimmte Arbeitsabläufe mit Stoppuhren messen ....sieht das BAG ( Beschluß vom 8.11.1994 - 1 ABR 20/94 -) anders!

L
Liesel

28.05.2008 um 11:08 Uhr

laut § 91, VI 19 Belastung, Arbeitstempo ect. ja, oder? Bei der Zeitmessung wurde eine junge 4 Std. Kraft eingesetzt. Es gibt aber viele 8 Std. AN die älter sind.

A
Andreas_5

29.05.2008 um 18:07 Uhr

Hallo Liesel, Gehört der AG einem AGV an oder gilt im Betrieb ein Firmenvertrag? Wenn ja seid ihr tarifgebunden, dann sollte §3 Abs.2 desTVG gelten.

Ansonsten §87 Abs.1 Nr.10 BetrVG. Danach hat der BR ein Mitbestimmungsrecht in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung. Unter diesen Begriff fällt auch die Einführung eines Arbeitsbewertungsverfahrens mit dem Ziel seiner Verwendung zu Enzlohnungszwecken.

K
Kölner

29.05.2008 um 19:04 Uhr

@Liesel Da ich von Deiner Frage und Deiner Antwort nicht so viel verstanden habe, wird die Antwort vielleicht (!) nicht ganz passen... ...aber hinsichtlich der Kontrolle der AZ an sich ist eher § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG einschlägig!

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