Zeitmessung - Hat der BR das Recht bei einer Zeitmessung eines AN mitzuwirken?
Hat der BR das Recht bei einer Zeitmessung eines AN mitzuwirken und Anwesend zu sein? Wen ja wo ist das Angegeben?.
Community-Antworten (6)
28.05.2008 um 10:37 Uhr
@Liesel was für eine Zeitmessung denn? z.B. Einführung einer elekronischen Zeiterfassung im Betrieb? da ja - gem. § 87 Abs.1 Ziff. 6 BetrVG;
28.05.2008 um 10:47 Uhr
Leistungs und Verhaltends kontrolle > MBR .
28.05.2008 um 10:50 Uhr
@Liesel, wenn das gemeint sein sollte, Zeitaufwand für bestimmte Arbeitsabläufe mit Stoppuhren messen ....sieht das BAG ( Beschluß vom 8.11.1994 - 1 ABR 20/94 -) anders!
28.05.2008 um 11:08 Uhr
laut § 91, VI 19 Belastung, Arbeitstempo ect. ja, oder? Bei der Zeitmessung wurde eine junge 4 Std. Kraft eingesetzt. Es gibt aber viele 8 Std. AN die älter sind.
29.05.2008 um 18:07 Uhr
Hallo Liesel, Gehört der AG einem AGV an oder gilt im Betrieb ein Firmenvertrag? Wenn ja seid ihr tarifgebunden, dann sollte §3 Abs.2 desTVG gelten.
Ansonsten §87 Abs.1 Nr.10 BetrVG. Danach hat der BR ein Mitbestimmungsrecht in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung. Unter diesen Begriff fällt auch die Einführung eines Arbeitsbewertungsverfahrens mit dem Ziel seiner Verwendung zu Enzlohnungszwecken.
29.05.2008 um 19:04 Uhr
@Liesel Da ich von Deiner Frage und Deiner Antwort nicht so viel verstanden habe, wird die Antwort vielleicht (!) nicht ganz passen... ...aber hinsichtlich der Kontrolle der AZ an sich ist eher § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG einschlägig!
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