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Mehrarbeit - wieviele Stunden dürfen MA`s in der Gebäuderreinigung hintereinander arbeiten?

R
R2D2
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine frage und zwar: Wir haben für eine Auftragsstelle eine Mehrarbeit für die Zeit von November bis ende März vereinbart und vom BR abgesegnet, der Grund ist das in dieser Zeit häufig hinter einander Veranstalltungen sind. Jetzt kommt ein Kollege daher und meint, das die MA´s dort mit ihren anderen Stellen bis zu 18 Stunden arbeiten können, da wir ja eine Mehrarbeit verenbart haben. Frage ist gültig oder nicht und wieviele Stunden dürfen MA`s in der Gebäuderreinigung hintereinander arbeiten? Für Anregungen bin ich dankbar, wir ich damit umgehen soll.

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Community-Antworten (1)

B
Baum

12.12.2006 um 16:04 Uhr

Hallo R2D2, auch wenn Mehrarbeit genehmigt wurde, müsst Ihr die Arbeitszeitgesetze einhalten. Auch im Tarifvertrag ist die Arbeitszeit geregelt. Nämlich: Regelarbeitszeit tägl. 8 Std. mögliche Ausweitung bis 10 Std. jedoch muß hier innerhalb von 6 mon. der Ausgleich auf die durchschnittlich Regelarbeitszeit geschaffen werden.

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