Erstellt am 24.08.2005 um 15:10 Uhr von Viktor
Soweit ich das Arbeitszeitgesetz kenne, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 15 freie Sonntage/Jahr gewähren.
Ich gehe davon aus, das die Sonntagsarbeit vom Arbeitszeitgesetz gedeckt ist !?
Erstellt am 24.08.2005 um 17:25 Uhr von Biggy
Hallo Missi
zuerst einmal, habt ihr eine Betriebsrat dann wende dich umgehend an ihn, er soll dir helfen denn 5 Wochenenden hintereinander ohne einwilligung des Mitarbeiters würde ich als unsozial einstufen.
Falls ihr einen Betriebsrat habt müsste der die Dienstpläne vor der veröffentlichung kontrollieren um sicher zu stellen, dass die Rechte der Mitarbeiter eingehalten werden.
Gruß Biggy