Erstellt am 27.03.2008 um 16:37 Uhr von Kölner
@spikelee
Schulungen zum § 84 SGB IX gibt nunmehr "en masse"...und los geht es.
Die sog. "früheren/altvorderen Krankenrückkehrgespräche" würde ich mit dem Hinweis auf das MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 1/6 BetrVG schlicht und einfach verhindern!
Erstellt am 27.03.2008 um 16:50 Uhr von pirat
@Spikelee
vielleicht so was....
Muster...
http://www.buero-fuer-arbeitsschutz.de/archiv/musterbriefe/word/musterbrief_krankenrueckkehrgespraeche.rtf
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/krankenrueckkehrgespraeche/
Erstellt am 27.03.2008 um 16:56 Uhr von DonJohnson
@Spikelee.
Jo, so sehe ich das auch was euer MBR bezüglich der Krankenrückkehrgespräche angeht. Ob ihr mit dem AG hierüber eine BV abschließt bleibt euch überlassen. Wenn sollte aber darin geregelt sein, dass mindestens ein BRM dabei ist um den "richtigen" Verlauf zu gewährleisten. Die Frage nach der Krankheit ist selbstverständlcih unzulässig. Der AG darf aber fragen, ob die Erkrankung an dem Arbeitsplatz liegt.
Was nun die Geschichte der AU angeht, wird Kölner sicher nciht meiner Meinung sein, oder irre ich mich? Nach §5 Abs 1 Entgeltfortzahlungsgesetz muß der "gelbe Schein" erst nach dem dritten Krankheitstag vorgelegt werden. Die AU muß aber sofort beim AG bekannt gegeben werden, sowie vdie vermutliche Dauer, frei nach dem Motto: "Chef ich heute krank - morgen hoffentlich wieder da". Jetzt sagen bestimmt Kollegen hier, dass wenn aber was im AV steht, dass das sofort am ersten Tag passieren muß, dann kann ich nur sagen - nicht wirksam! Nun zur Begründung: Es geht um die berühmte Wertigkeit von Gesetzen. Ein AV darf für den AN besser sein als das Gesetz, aber nie schlechter. Das wäre dann cniht rechtswirksam. Beispiel: Im Gesetz steht nach 3 Tagen muß der "gelbe Schein" vorgelegt werden - wenn im AV steht, dass der "gelbe" erst nach 4 Tagen vorgelegt werden muß, dann gilt der AV. Wenn hingegen im AV steht, dass der "gelbe" schon am ersten Tag vorgelegt werden muß, dann ist das Entgeltfortzahlungsgesetz bindend und der Passus des AV nicht rechtswirksam!
Erstellt am 27.03.2008 um 17:00 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Naja...der § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz ist halt dispositiv...
...demnach stimmt Deine Aussage schlicht und einfach nicht und könnte - je nach AV - dem ein oder anderen zu einer fristgerechten Kündigung gereichen.
Erstellt am 27.03.2008 um 18:03 Uhr von Catweazle
@Don,
es ist sicher sinnvoll die Gesetze zu Ende zu lesen. Hier würde der 3. Satz reichen.
§5 Abs 1 Entgeltfortzahlungsgesetz - Satz 3
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Erstellt am 27.03.2008 um 18:54 Uhr von DonJohnson
Was hingegen nach §87 Abs. 1 Satz 1 ein MBR des BR beinhaltet, und das wird ja wohl so nciht vom Gremium akzeptiert, oder?
Erstellt am 27.03.2008 um 20:07 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Das ist INDIVIDUALRECHT...
...da kannst Du Dein § 87 knicken...
Erstellt am 27.03.2008 um 21:16 Uhr von meik
Was ist eigentlich so schlimm daran bereits ab ersten Tag eine Krankmeldung vorzulegen?
Für den AG bedeutet das im schlimmsten Fall, dass Leute die sonst nur einen Tag krank sind länger krank sind (Pech für den AG würde ich sagen)
Im günstigsten Fall sind weniger Leute mal eben Montags oder Freitags krank.
Aber für den Arbeitnehmer sehe ich da eigentlich keinen Nachteil. Wenn ich krank bin gehe ich zum Arzt. Schon allein um keine Diskussion mit dem AG zu haben dass ich krank spiele.
Bei uns ist die Krankmeldung nicht ab dem ersten Tag vorgeschrieben, aber bei uns gibt es immer wieder die leidige Diskussion Kollege x/y ist ja schon wieder einen Tag krank (das sagt aber nicht der AG, sondern andere Kollegen)
Und das finde ich schlimmer als ab ersten Tag eine Krankmeldung vorzulegen.
Übrigens kann es für den AG auch durchaus finanzielle Gründe haben bereits ab dem ersten Tag eine Krankmeldung zu fordern. Unter gewissen Umständen zahlt die Krankenkasse bereits ab dem 1. Tag der Krankheit einen Teil vom Lohn aber das natürlich nur wenn auch eine Krankmeldung existiert.
Gruß
meik
Erstellt am 27.03.2008 um 21:43 Uhr von Kölner
@meik
Du meinst das Umlageverfahren für Kleinbetriebe? Die ist aber auch verdammt teuer...
Und:
Wenn Eure Kollege so toll und trefflich über die Krankheitstage einzelner AN philosophieren, dann würde ich das zum Anlass nehmen, eine BetrVers. zu diesem Thema in aller Deutlichkeit und Entschiedenheit stattfinden zu lassen. Ansonsten hat der BR m.E. seine Aufgaben vernachlässigt!
Erstellt am 27.03.2008 um 21:45 Uhr von DonJohnson
Nee, Kölner, wenn der AG das auf alle anwendet, dass er den gelben schon am ersten haben will, ist das kein Individualrecht mehr, sondern kollektiv, da paßt dann wieder der 87er - und zur Not, gehe ich bei uns damit vor die Einigungsstelle wenn der AG das will! Ist sein Geld!
Erstellt am 27.03.2008 um 21:50 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Wo warst du, als ich letztens dein Fachkompetenz brauchte? Nicht da, und zu dem einem Thema hätte ich echt gerne deine Meinung gehört. Auch wenn wir nciht immer einer Meinugn sind, gebe ich auf deine eine Menge.
Erstellt am 27.03.2008 um 21:55 Uhr von Kölner
@Don Johnson
"Nee, Kölner, wenn der AG das auf alle anwendet, dass er den gelben schon am ersten haben will, ist das kein Individualrecht mehr, sondern kollektiv, da paßt dann wieder der 87er..."
Unbestritten! Da hast Du vollkommen recht.
Wo war das Thema? Und: Manchmal bin ich einfach nur "weg".
Erstellt am 27.03.2008 um 22:28 Uhr von DonJohnson
@Kölner
schau mal das an, wär wirklich interessiert, wie deine Meinung ist:
Fristlose Kündigung nach tätlichem Angriff?
Hi liebe BR Kollegen,
habe folgendes Problem, am Donnerstag kam ich zur Arbeit und wurde unfreiwillig Zeuge, wie sich 2 Kollegen in den Haaren hatten. Der eine stürmte auf den anderen zu und zeriss ihm die Jacke, ein Dritter versuchte zu schlichten und plötzlich schlug der "Jackenzerreisser" zu und der Mitarbeiter blutete an der Lippe. Vorher gab es wohl ein gegenseitiges Necken, aus dem dann eben Ernst wurde. Beide Kollegen hatten bis dahin ein recht herzliches Verhältnis und der "Schläg ...
10 Antworten - 4093 mal gelesen Erstellt am 24.03.2008 - 19:36 von Pummelchen
und
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Hallo Betriebsräte
Muß der Betriebsrat schrieftlich die Geschäftsführung auffordern
das wenn Arbeitsplätze die neu bestzt werden sollen
erst intern auszuschreiben sind ?
Wo finde ich das?
Wo steht das?
Hat jemand ein solches Schreiben wenn ja sende es bitte zu .
Danke für eure Mühen
Erstellt am 23.03.2008 - 11:02 Uhr von hauy 21251
Erstellt am 27.03.2008 um 22:34 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Würde mcih wirklcih interessieren fern ab von diesem Forum mit dir zu Komunizieren!