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Krankheitsrückkehrgespräche - wie weit darf der AG gehen?

S
Spikelee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein heikles Thema ist momentan, dass der AG sog. Krankheitsrückkehrgespräche führt, indem alles schriftlich dokumentiert werden soll. U.a. wird auch nach dem Krankheitsgrund gefragt, nachdem dann auch, bei anschließender Wiedererkrankung der Betriebsarzt hinzugefügt wird um den erneuten Ausfall ggf. zu bestätigen. Wir sind der Meinung, dass schon alleine die Frage des Krankheitsgrundes nicht zulässig ist, weil dem Mitarbeiter daraus arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung & Kündigung) entstehen können. UND die AU Vorlage am ersten Tag ist Zustimmungspflichtig nach BetrVG.

Habt ihr für mich §§, auf die wir uns beziehen können, wo der BR einzuschalten ist?

Vielen Dank für eure Hilfe....

Gruß Spikelee

9.797014

Community-Antworten (14)

K
Kölner

27.03.2008 um 17:37 Uhr

@spikelee Schulungen zum § 84 SGB IX gibt nunmehr "en masse"...und los geht es. Die sog. "früheren/altvorderen Krankenrückkehrgespräche" würde ich mit dem Hinweis auf das MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 1/6 BetrVG schlicht und einfach verhindern!

D
DonJohnson

27.03.2008 um 17:56 Uhr

@Spikelee. Jo, so sehe ich das auch was euer MBR bezüglich der Krankenrückkehrgespräche angeht. Ob ihr mit dem AG hierüber eine BV abschließt bleibt euch überlassen. Wenn sollte aber darin geregelt sein, dass mindestens ein BRM dabei ist um den "richtigen" Verlauf zu gewährleisten. Die Frage nach der Krankheit ist selbstverständlcih unzulässig. Der AG darf aber fragen, ob die Erkrankung an dem Arbeitsplatz liegt.

Was nun die Geschichte der AU angeht, wird Kölner sicher nciht meiner Meinung sein, oder irre ich mich? Nach §5 Abs 1 Entgeltfortzahlungsgesetz muß der "gelbe Schein" erst nach dem dritten Krankheitstag vorgelegt werden. Die AU muß aber sofort beim AG bekannt gegeben werden, sowie vdie vermutliche Dauer, frei nach dem Motto: "Chef ich heute krank - morgen hoffentlich wieder da". Jetzt sagen bestimmt Kollegen hier, dass wenn aber was im AV steht, dass das sofort am ersten Tag passieren muß, dann kann ich nur sagen - nicht wirksam! Nun zur Begründung: Es geht um die berühmte Wertigkeit von Gesetzen. Ein AV darf für den AN besser sein als das Gesetz, aber nie schlechter. Das wäre dann cniht rechtswirksam. Beispiel: Im Gesetz steht nach 3 Tagen muß der "gelbe Schein" vorgelegt werden - wenn im AV steht, dass der "gelbe" erst nach 4 Tagen vorgelegt werden muß, dann gilt der AV. Wenn hingegen im AV steht, dass der "gelbe" schon am ersten Tag vorgelegt werden muß, dann ist das Entgeltfortzahlungsgesetz bindend und der Passus des AV nicht rechtswirksam!

K
Kölner

27.03.2008 um 18:00 Uhr

@Don Johnson Naja...der § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz ist halt dispositiv... ...demnach stimmt Deine Aussage schlicht und einfach nicht und könnte - je nach AV - dem ein oder anderen zu einer fristgerechten Kündigung gereichen.

C
Catweazle

27.03.2008 um 19:03 Uhr

@Don,

es ist sicher sinnvoll die Gesetze zu Ende zu lesen. Hier würde der 3. Satz reichen.

§5 Abs 1 Entgeltfortzahlungsgesetz - Satz 3 Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

D
DonJohnson

27.03.2008 um 19:54 Uhr

Was hingegen nach §87 Abs. 1 Satz 1 ein MBR des BR beinhaltet, und das wird ja wohl so nciht vom Gremium akzeptiert, oder?

K
Kölner

27.03.2008 um 21:07 Uhr

@Don Johnson Das ist INDIVIDUALRECHT... ...da kannst Du Dein § 87 knicken...

M
meik

27.03.2008 um 22:16 Uhr

Was ist eigentlich so schlimm daran bereits ab ersten Tag eine Krankmeldung vorzulegen? Für den AG bedeutet das im schlimmsten Fall, dass Leute die sonst nur einen Tag krank sind länger krank sind (Pech für den AG würde ich sagen) Im günstigsten Fall sind weniger Leute mal eben Montags oder Freitags krank. Aber für den Arbeitnehmer sehe ich da eigentlich keinen Nachteil. Wenn ich krank bin gehe ich zum Arzt. Schon allein um keine Diskussion mit dem AG zu haben dass ich krank spiele.

Bei uns ist die Krankmeldung nicht ab dem ersten Tag vorgeschrieben, aber bei uns gibt es immer wieder die leidige Diskussion Kollege x/y ist ja schon wieder einen Tag krank (das sagt aber nicht der AG, sondern andere Kollegen) Und das finde ich schlimmer als ab ersten Tag eine Krankmeldung vorzulegen.

Übrigens kann es für den AG auch durchaus finanzielle Gründe haben bereits ab dem ersten Tag eine Krankmeldung zu fordern. Unter gewissen Umständen zahlt die Krankenkasse bereits ab dem 1. Tag der Krankheit einen Teil vom Lohn aber das natürlich nur wenn auch eine Krankmeldung existiert.

Gruß

meik

K
Kölner

27.03.2008 um 22:43 Uhr

@meik Du meinst das Umlageverfahren für Kleinbetriebe? Die ist aber auch verdammt teuer...

Und: Wenn Eure Kollege so toll und trefflich über die Krankheitstage einzelner AN philosophieren, dann würde ich das zum Anlass nehmen, eine BetrVers. zu diesem Thema in aller Deutlichkeit und Entschiedenheit stattfinden zu lassen. Ansonsten hat der BR m.E. seine Aufgaben vernachlässigt!

D
DonJohnson

27.03.2008 um 22:45 Uhr

Nee, Kölner, wenn der AG das auf alle anwendet, dass er den gelben schon am ersten haben will, ist das kein Individualrecht mehr, sondern kollektiv, da paßt dann wieder der 87er - und zur Not, gehe ich bei uns damit vor die Einigungsstelle wenn der AG das will! Ist sein Geld!

D
DonJohnson

27.03.2008 um 22:50 Uhr

@Kölner Wo warst du, als ich letztens dein Fachkompetenz brauchte? Nicht da, und zu dem einem Thema hätte ich echt gerne deine Meinung gehört. Auch wenn wir nciht immer einer Meinugn sind, gebe ich auf deine eine Menge.

K
Kölner

27.03.2008 um 22:55 Uhr

@Don Johnson "Nee, Kölner, wenn der AG das auf alle anwendet, dass er den gelben schon am ersten haben will, ist das kein Individualrecht mehr, sondern kollektiv, da paßt dann wieder der 87er..." Unbestritten! Da hast Du vollkommen recht.

Wo war das Thema? Und: Manchmal bin ich einfach nur "weg".

D
DonJohnson

27.03.2008 um 23:28 Uhr

@Kölner schau mal das an, wär wirklich interessiert, wie deine Meinung ist: Fristlose Kündigung nach tätlichem Angriff? Hi liebe BR Kollegen, habe folgendes Problem, am Donnerstag kam ich zur Arbeit und wurde unfreiwillig Zeuge, wie sich 2 Kollegen in den Haaren hatten. Der eine stürmte auf den anderen zu und zeriss ihm die Jacke, ein Dritter versuchte zu schlichten und plötzlich schlug der "Jackenzerreisser" zu und der Mitarbeiter blutete an der Lippe. Vorher gab es wohl ein gegenseitiges Necken, aus dem dann eben Ernst wurde. Beide Kollegen hatten bis dahin ein recht herzliches Verhältnis und der "Schläg ... 10 Antworten - 4093 mal gelesen Erstellt am 24.03.2008 - 19:36 von Pummelchen

und

Interen Stellenausschreibung Zu diesem Beitrag wird ein Seminar angeboten. Klicken Sie hier! Hallo Betriebsräte

Muß der Betriebsrat schrieftlich die Geschäftsführung auffordern das wenn Arbeitsplätze die neu bestzt werden sollen erst intern auszuschreiben sind ?

Wo finde ich das? Wo steht das? Hat jemand ein solches Schreiben wenn ja sende es bitte zu .

Danke für eure Mühen Erstellt am 23.03.2008 - 11:02 Uhr von hauy 21251

D
DonJohnson

27.03.2008 um 23:34 Uhr

@Kölner Würde mcih wirklcih interessieren fern ab von diesem Forum mit dir zu Komunizieren!

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