Hallo zusammen,

ein heikles Thema ist momentan, dass der AG sog. Krankheitsrückkehrgespräche führt, indem alles schriftlich dokumentiert werden soll. U.a. wird auch nach dem Krankheitsgrund gefragt, nachdem dann auch, bei anschließender Wiedererkrankung der Betriebsarzt hinzugefügt wird um den erneuten Ausfall ggf. zu bestätigen.
Wir sind der Meinung, dass schon alleine die Frage des Krankheitsgrundes nicht zulässig ist, weil dem Mitarbeiter daraus arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung & Kündigung) entstehen können. UND die AU Vorlage am ersten Tag ist Zustimmungspflichtig nach BetrVG.

Habt ihr für mich §§, auf die wir uns beziehen können, wo der BR einzuschalten ist?

Vielen Dank für eure Hilfe....

Gruß Spikelee