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Wiedereintritt durch Rückkehrklausel - Kündigungsschutz ebenfalls wieder da?

S
Spikelee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank an alle, die mir so rasch und informativ auf meinen Beitrag "Krankheitsrückkehrgespräche" von gestern geantwortet haben.

Nun zu einem anderen Anliegen. Und zwar könnt ihr mir sagen, ob bei Wiederaufleben eines Arbeitsvertrages auch der besondere Kündigungsschutz wiederauflebt, den ich als BR genieße?

Kurzinfo: 3 Kollegen (alle BR) werden zu einem Tochterunternehmen wechseln, unter Garantie unseres jetzigen Unternehmens, falls es sich nicht lohnt, nach 6 Monaten wieder zurückkommen zu können zu denselben Vertragsbestandteile, wie er bei Eintritt (bei mir 2003) vertraglich vereinbart war (ist ja schonmal nicht schlecht). Nur für uns 3 wäre es wichtig zu wissen, ob wir nun auch den Kündigungsschutz ebenfalls weiter genießen dürfen, den wir bis 2011 (noch) haben.

Ich danke euch schon mal im voraus und wünsche allen ein schönes Wochenende....

Gruß Spikelee

4.16001

Community-Antworten (1)

BT
betriebliche trübung

28.03.2008 um 14:18 Uhr

ihr habt keinen kündigungsschutz bis 2011. sobald ihr den betrieb wechselt und daher nicht mehr betriebsrat seid, habt ihr noch 12 monate nach der letzten betriebsrätlichen tätigkeit nachwirkenden schutz. und einmal raus aus dem betrieb, habt ihr in dieser legislaturperiode keine möglichkeit mehr, zurück in den betriebsrat zu kommen.

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