Urlaubsregelung am Jahresanfang - MBR des BR?
Hallo,
Kann der AG von den MA verlangen am Anfang des Jahres (bis 31.03.) nicht nur seine gesamten Urlaubswünsche sondern auch alle Urlaubsanträge für den Jahresurlaub einzureichen? Wenn nein. Welche Mittel habe ich als BR dagegen vorzugehen?
Community-Antworten (4)
26.03.2008 um 13:57 Uhr
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanes ( § 87Abs.1 Nr. 5 )
26.03.2008 um 14:17 Uhr
@ari Das kann er verlangen. Aber interessant wird es, wenn der AN sich weigert...
26.03.2008 um 17:03 Uhr
Jo, dann wird es interessant! Erstens wie "stark" ist der AN? Kämpft er das durch? Setzt er den BR ein? Dann, wie stark ist der BR? kämpft er für seine also auch für die Rechte der AN?
27.03.2008 um 11:17 Uhr
Kölner, sehe ich genauso... wenn ich diese klassische Pyramide vor Augen habe, dann toppt doch das BurlG die Betriebsvereinbarung. Meines Wissens stehen dann nur betriebliche oder soziale Gründe gegen die Urlaubsgenehmigung. Wer zuerst kommt malt dann natürlich auch zuerst...
@ Don hier muß der BR gar nich so dolle kämpfen. Hat der AN von seinem Beschwerderecht gebrauch gemacht und kann der BR sich nicht mit dem AG einigen, dann kommt doch nach § 85 Abs. 2 BetrVG eine Einigungsstelle zu einem Ergebnis. Das wäre dann ein sehr sehr teurer Urlaub für den AG... sollte der AG die Notwendigkeit der Einigungsstelle bezweifeln weil es sich um einen Rechtsanspruch des Betroffenen handelt, dann ist die sache ja eh zugunsten des AN gelaufen :)
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ÄlterAntwort 7 Erstellt am 19.05.2010 um 11:34 Uhr von ridgeback Ups, das war meine erste Frage hier im Forum. Ich wollte nicht auf 7 begrenzen. ridgeback, vielen dank für deine Antworten! Da