Erstellt am 25.03.2008 um 20:43 Uhr von Kölner
@branderas
Klasse Einkommen!
Was steht im Arbeitsvertrag?
Erstellt am 25.03.2008 um 21:10 Uhr von branderas
Soweit mir bekannt ist eine Ausschlussklausel unwirksam wobei bis zu 10h pro Mon. durchaus " Abgegolten sein können" .... irgend wo muss es dazu ein BGH Urteil geben.
Erstellt am 25.03.2008 um 21:13 Uhr von Kölner
@branderas
BGH? BAG (Urteil vom 28.09.2005, Az: 5 AZR 52/05)...
Es muss halt genau bezeichnet, wie viele Mehrarbeits-Stunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen.
Erstellt am 25.03.2008 um 22:47 Uhr von nicoline
@ branderas
>Darf ein Arbeitgeber Überstunden /Mehrarbeit einfach so streichen?<
Welche Überstunden/Mehrarbeit? Die in einer Arbeitszeitdokumentation oder auf einem Arbeitszeitkonto angesammelten oder die in einem Arbeitsvertrag vereinbarten, die mit dem Gehalt pauschaliert abgegolten sind?
10% der vereinbarten AZ dürfen mit dem Gehalt maximal als Überstunden abgegolten sein. Alle Stunden, die über die gesetzlich festgeschriebene Höchstarbeitszeit von 48 Std hinausgehen müssen gesondert vergütet werden.
Erstellt am 26.03.2008 um 08:43 Uhr von branderas
ok,
wir haben ein Zeitkonto auf diesem haben sich meist über 500h angesammelt die 2005 vom sichtbaren Konto der Zeiterfassung gelöscht wurden. Das neue System der Erfassung löscht alles über 120h automatisch zum 01. jedes Monats. Bei den meisten (99%) der Angestellten ist eine Klausel im Vertrag, dass die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Diese Stunden möchten wir alle nun einfordern (betriebliche Gründe). Wir sind der Auffassung, dass die Streichung nicht rechtens ist das wir alle nicht in einem Gehaltsgefüge von Überbezahlung stehen und wir die Stunden rückwirkend 3 Jahre einfordern können ( Auszahlung bei Ausscheiden, bzw. Anrechung auf dem vorhandenen Zeitkonto)
Erstellt am 26.03.2008 um 12:57 Uhr von meandtheboys
@branderas
ich sehe das so, das ihr nur mit der illusion eines Gleitkontos gelebt habt. Bei uns werden die Gleitzeitstunden bei diesen Verträgen auf Null gesetzt. Was auch woanders so üblich sein soll.
Erstellt am 26.03.2008 um 13:20 Uhr von Kölner
@branderas
Na dann reiche mal Klage ein und informiere bei Gelegenheit...
...allerding würde ich mir hinsichtlich der Fristen auch noch einmal den AV anschauen.