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Befristete Arbeitsverträge

K
karen
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin Betriebsratsvorsitzende seit dem 01.06.2010. Folgendes Problem: Eine Mitarbeiterin hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 31.12.2010 ausläuft. Dieser wird nicht verlängert bzw. nicht in ein unbefristeten Arbeitsvertag umgewandelt. Als Grund das Arbeitsverhältnis nicht aufrecht zu erhalten wurden "zwischenmenschliche Probleme " genannt. Im Gegenzug werden Mitarbeiter für einen befristeten und unbefristeten Arbeitsvertrag zum 01.11.10 bzw. 01.12.2010 gesucht. Der Mitarbeiterin mit dem unbefristeten Arbeitsvertrag wurde nicht mitgeteilt, das eine unbefristete Stelle zu besetzen ist. Ist das rechtens? Welche Möglichkeit hat der Betriebsrat der Mitarbeiterin mit dem unbefristeten Arbeitsvertrag zu helfen ?

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Community-Antworten (6)

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nicoline

30.09.2010 um 18:05 Uhr

Hallo Karen, Als Grund das Arbeitsverhältnis nicht aufrecht zu erhalten wurden "zwischenmenschliche Probleme " genannt. Der AG muss keinen Grund nennen, warum ein befristeter Vertrag, welcher ausläuft, nicht verlängert oder umgewandelt wird.

und unbefristeten Arbeitsvertrag zum 01.11.10 bzw. 01.12.2010 gesucht. Nun, der AG ist zu Folgendem verpflichtet:

§ 18 Information über unbefristete Arbeitsplätze Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen.

Das scheint ja bei Euch geschehen zu sein.

Der Mitarbeiterin mit dem unbefristeten Arbeitsvertrag wurde nicht mitgeteilt, das eine unbefristete Stelle zu besetzen ist. Ich weiß nicht, ob ich diesen Satz richtig verstehe, aber solange im Arbeitsvertrag keine Befristung enthalten ist, handelt es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Oder meintest Du: +++Der Mitarbeiterin mit dem BEFRISTETEN Arbeitsvertrag wurde nicht mitgeteilt, das eine unbefristete Stelle zu besetzen ist+++.

K
karen

30.09.2010 um 18:23 Uhr

Hallo, der Arbeitgeber hat die befristeten Arbeitnehmer NICHT über unbefristete Arbeitsplätze informiert, die besetzt werden sollen.

Der Mitarbeiterin mit dem BEFRISTETEN Arbeitsvertrag wurde nicht mitgeteilt, das eine unbefristete Stelle zu besetzen ist.

Ist dieses Verhalten des Arbeitgebers korrekt??

N
nicoline

30.09.2010 um 18:25 Uhr

@Karen, wie wurden denn die neuen Mitarbeiter gesucht?

S
Saxonia

30.09.2010 um 19:23 Uhr

Hallo -

Nicoline meint § 18 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Frage ist, ob die Ausschreibungen im Betrieb aushängen oder -liegen. Da liegt möglicherweise eine Informationspflichtverletzung vor, daraus leitet sich kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung ab. M.E. kommt es auf den Grund der Befristung (projektbezogen?) und die im Arbeitsvertrag beschriebene Tätigkeit an.

Eignen sich die nun zu besetzenden Stellen für die Kollegin (ähnliche / gleiche Tätigkeit usw.), soll sie sich bewerben. Unabhängig von ihrer Bewerbung könnt Ihr der Einstellung zumindest auf die unbefristete Stelle nach § 99 (2) 3. BetrVG widersprechen, da bereits im Betrieb Beschäftigten Nachteile entstehen...

Dass Ihr widersprechen werdet, könnt Ihr der GF schon mal ankündigen, das hilft manchmal beim Denken.

Sieht die Mitarbeiterin ebenfalls zwischenmenschliche Probleme? Will sie weiter bei Euch arbeiten? Das wäre vorher zu klären...

Schöne Grüße von Saxonia

M
Mainpower

30.09.2010 um 21:08 Uhr

Hallo, da kann man hin und her Überlegen. Der befristete Vertrag läuft aus. Dass der AG neue MA einstellen will ändert nichts an der Tatsache. Selbst wenn sich die befristete AN auf die Stelle bewirbt kann ich auch ohne in die Glaskugel zu schauen sagen dass Sie die Stelle nicht bekommt. Das ist die Realität.

K
karen

30.09.2010 um 22:11 Uhr

Hallo nicoline,

die neuen Mitarbeiter sind per Zeitungsannonce und vom Arbeitsamt gesucht worden.

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