@oswald
das kommt darauf an, unabhängig vom Alter, was der TV, BV, AV hergibt, oder ob gegebenenfalls eine Schwerbehinderung vorliegt... usw.
Der Urlaub beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich. Nach dem § 3, I BUrlG.
mehr dazu hier...
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#wo
Erstellt am 22.03.2008 um 18:13 Uhr von betriebliche trübung