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BR - Vorsitzender "geschmiert" ?

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RonnyRitter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

in unserem Betrieb wurde vor kurzem ein Sanierungstarifvertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltet u.a. den Verzicht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Jetzt wurde ich als BR - Mitglied bin von einem Mitarbeiter angesprochen, das sich unser BR Vorsitzender wegen einer Baufinanzierung sein Urlaubs- und Weihnachtsgeld monatlich auszahlen lassen hat. Offensichtlich wird dies als Prämie gelistet und damit weiter gezahlt - genaues weiß ich noch nicht.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich damit richtig umgehen soll !

Für jeden Hinweis bin ich sehr dankbar.

mfg RR

6.56605

Community-Antworten (5)

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pirat

21.03.2008 um 23:12 Uhr

@RonnyRitter ..... genaues weiß ich noch nicht.....ein schwerer Vorwurf! In dubio pro reo! Rede mit deinem BRV über die Sache, die dir zu Ohren kam! Das wäre die fairste Lösung! ritterlich halt!

DAH
Der alte Heini

23.03.2008 um 16:31 Uhr

RonnyRitter Warum sollte der BRV geschmiert worden sein?? Tarifverträge, werden immer zwischen AG und Gew abgeschlossen. Der BRV persönlich hat da keinerlei Einfluss. Selbst wenn der BR bei den Verhandlungen involviert war, dürfte der BRV nur aufgrund eines Beschlusses des BR aktiv werden dürfen.

R
RonnyRitter

23.03.2008 um 20:16 Uhr

hallo,

geschmiert war sicher eine übertriebene formulierung,

allerdings (sofern sich dies bestätigt) finde ich es mehr als sehr merkwürdig, das ein brv sein auf, monatlich gezahltes weihnacht - urlaubsgeld, bekommt während alle anderen leer ausgehen!

ich wollte hier auch keine stimmung, oder was auch immer, machen sondern habe mir hilfe beim korrekten vorgehen versprochen.

mfg RR

P
pirat

23.03.2008 um 20:29 Uhr

@ RonnyRitter wenn es den Tatsachen entspricht...., was zu überprüfen wäre und beweiskräftig sein müsste, wäre es eine Vorteilsnahme und nicht mit dem § 78 BetrVG vereinbar.

DAH
Der alte Heini

24.03.2008 um 17:27 Uhr

RonnyRitter vielleicht schon einmal daran gedacht, dass Genanntes einzelvertraglich vereinbart worden sein könnte, dann ändert auch kein Tarifvertrag, etwas an dieser Vereinbarung.

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