Niederlegung BR Vorsitzender - wenn sich Stellvertreter als Vorsitzender aufstellen läßt, muss er dann vorher sein Mandat schriftlich niederlegen?
Wir sind ein BR Gremium von 7. Unser BR Vorsitzender hat sein Mandat als Vorsitzender gekündigt, bleibt aber Betriebsratsmitglied. In der nächsten BR Sitzung wollen wir einen neuen Vorsitzenden wählen. Wenn sich jetzt der stellvertreter als Vorsitzender aufstellen läßt, muss er dann vorher sein Mandat schriftlich niederlegen?
Community-Antworten (1)
16.05.2007 um 21:04 Uhr
@Summertime, Gekündigt? Euer BRV ist wohl zurückgetreten, oder? :-)) Also, schleunigst eine BR-Sitzung einberufen, wartet nicht zu lange! Tagesordnung: Wahl des BRV, Wahl des Stellvertreter's, den braucht ihr dann auch wieder!
Euer derzeitiger Stellvertreter soll zu Beginn dieser Sitzung seinen Rücktritt erklären und kann sich dann als Kandidat zur BRV - Wahl aufstellen lassen.
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