Überstunden und Stempelzeiten
Es geht darum, dass Wir vor 8 Wochen einen Betriebsrat ( Möverpick ) den ist bis jetzt noch in keinen Betrieb in Deutschlan gab, gegründet haben und nun festgestellt haben, dass sich der Betrieb nicht an den Manteltarifvertrag hält. Wir gehören der NGG an und haben unseren eigenen Manteltarifvertrag der mit der Dehoga abgeschlossen, was wir bis gestern nicht wussten. In unserem Arbeitsvertrag steht dass wir eine 40 Stunden Woche haben und 8 Stunden pro Woche Mehrarbeit geleistet werden könnten. Wir haben aber nur eine 5 Tage Woche. demnach haben wir erst nach der 192 Stunde Anspruch auf Überstundervergütung. Und nach dem Mantel der Dehoga sollten wir nach der 169 Stunde Überstunden vergütet bekommen.
Wo ist es geregelt mit Stempeluhren ?
Unsere Stenpeluhr rundet immer nach oben auf:
wenn jemand um 14.46 Uhr einstempelt, wir erst ab 15°° Uhr die Arbeitszeit berechnet. z.B 14.01 = 14.15 14.16 = 14.30 usw. dass kann doch nicht sein oder?
Wo kann ich die Bestimmungen dafür finden?
danke im Voraus
Lars
Community-Antworten (1)
21.03.2008 um 13:10 Uhr
@Lars ....vor 8 Wochen einen Betriebsrat ( Möverpick ) den ist bis jetzt noch in keinen Betrieb in Deutschlan gab, gegründet haben ...Bravo! chapo!!
- Der Betriebsrat hat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
- Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 u. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in Fragen der Ordnung des Betriebs, des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb und der Einführung und Anwendung technischer Verhaltens- und Leistungskontrollen. Dazu gehört auch die Einführung von technischen Zeiterfassungsgeräten (Stempeluhren, elektronische Zeiterfassung) zur Kontrolle der Arbeitszeit [9].
- GEW hinzuziehen.
- Seminare besuchen. Euer Zeiterfassungssystem macht Geschenke für den Möverpickboss cool....
zur Info, wenn´s beliebt...zu Rundungsmöglichkeiten...von ...3 Minuten bis 15 minuten und mehr ist alles möglich http://www.zeitdienst.de/produkte.php?kat=3&ukat=14&prod=41
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Nachweispflicht für Stempelzeiten - wie lange muss der Arbeitgeber die geleisteten Arbeitszeiten nachweisen?
ÄlterHallo ich hab mal eine Frage. Seit Ende letzten Jahres hat unser Betriebsrat die Möglichkeit, die Stempelzeiten der Mitarbeiter in der EDV zu überprüfen. Bei uns gab es Unstimmigkeiten wegen der Stun
Betrug bei Gleitzeitmitarbeitern; Arbeitgeber hat die Stempelzeiten der Mitarbeiter im SAP System ausgewertet ohne den Betriebsrat zu informieren - Verfahrensfehler?
ÄlterZwei unserer Mitarbeiter haben Stempelkartenbetrug begangen. Beide Mitarbeiter haben Gleitzeit im SAP System. Einer hat immer für den anderen Kollegen mitgestempelt. Sie haben es beide bereits gegenüb
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Einsicht in die Stempelzeiten ?
ÄlterNach § 87 ist der BR ja in der Mitbestimmung (auch) bei Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung. Wie sieht das mit der Einsicht in die Stempelzeiten aus ? Steht es dem BR zu ? Wir haben eine elekt