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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ändern des Schichtmodells - können wir als BR dies verhindern?

M
moorle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin Stellvertretender Betriebsrat und auch Neuling. Nun haben wir folgendes Problem: Wir sind eine Druckerei und arbeiten mit 3 Schichten ( Nacht-Spät- Früh ) 5 Tage Die beiden Maschinen sind normal mit 2 Druckern besetzt, aber nach ausscheiden eines Mitarbeiters hat nun eine Schicht nur 3 Drucker für 2 Maschinen. Die GL weigert sich einen Drucker einzustellen ( angeblich kann sich das der Betrieb nicht mehr leisten ) Nun möchte die GL das Schichtmodell ändern damit jede Schicht mal zu dritt arbeitet. Das Modell sieht vor das Mitarbeiter (2. Drucker ) vorwärts arbeiten und 1. Drucker wie bisher Rückwärts). wir hatten mehrere Gespräche mit der GL und erklärten das eigentlich nichts geändert werden müsste wenn der fehlende Mitarbeiter ersetzt würde, aber die wollen das einfach nicht. Lange Rede kurzer Sinn, können wir als BR dies verhindern? Danke im voraus Moorle

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Community-Antworten (1)

P
Petrus

20.03.2008 um 17:20 Uhr

Ihr habt mitzubestimmen bei:

  • Aufstellung des Schichtplans (§87 (1) Nr. 2 BetrVG)
  • Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb (§87 (1) Nr. 7 BetrVG) Wie das mit der Zulässigkeit von nur einem Arbeiter an einer Maschine oder der Gesundheitsbelastung, wenn einer die ganze Schicht an zwei Maschinen "mit anpacken" muss, aussieht, wißt ihr ja selbst am besten. Berufsgenossenschaft hilft da auch.
  • Überstunden (§87 (1) Nr. 3 BetrVG) Die Schicht, in der einer weniger ist, wird wohl weniger schaffen. Wird das Druckvolumen deshalb geringer? Oder soll da ab und zu am 6. Tag eine Sonderschicht gefahren werden? (Wenn ihr natürlich weiterhin das selbe schafft, kann man in den anderen Schichten ja auch jeweils 1 Drucker sparen...)

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