W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einführung eines neuen Schichtmodells - was kann der BR tun?

W
Wolfgang
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, noch eine Frage. Sollte unser Arbeitgeber auf den Gedanken kommen die 3. Schicht und die Wochenendarbeit als Dauerzustand einzuführen, wie müssen wir uns verhalten? Im Arbeitsvertrag steht, dass wir nach "Schicht nach Dienstplan" arbeiten müssen, es steht nirgends darin um welche Schichtart es sich handelt. In den letzten jahren hatten wir immer Schichtbetrieb ohne Wochenende.

Danke

4.03406

Community-Antworten (6)

W
wölfchen

17.08.2006 um 17:20 Uhr

Irgendwie ein Widerspruch in der Aussage:

  • in den letzten Jahren hatten wir immer Schichtbetrieb ohne Wochenende
  • Wochenendarbeit als Dauerzustand (also doch nicht immer?)
W
Wolfgang

17.08.2006 um 18:57 Uhr

@wölfchen

in den letzten Jahren hatten wir 2 Schichtbetrieb von Montag bis Freitag. Jetzt soll vorübergehend und auf freiwilliger Basis eine 3.Schicht eingeführt werden und dieses 3 Schichtmodell soll über alle 7 Tage der Woche stattfinden (also Früh-, Spät- u. Nachtschicht). Können wir uns dagegen wehren, wenn dies in Zukunft als fester Schichtplan (also nicht mehr auf freiwilliger Basis) eingeführt werden soll?

M
Mona-Lisa

18.08.2006 um 00:57 Uhr

Wolfgang, Will euer AG nur eine Auftragsspitze mit dieser Ausweitung abdecken? Was versteht er unter "vorübergehend!? Das muss er euch doch erklärt haben. Lasst euch die Aufträge/Einschreibungen zeigen! Wenn diese weiteren Schichten notwendig sind, würde ich mich an eurer Stelle nicht dagegen wehren. Andere Kollegen wären froh, über so ein Thema beraten zu können, und nicht, dass man Schichten zusammenstreicht, weil die Aufträge fehlen..... Redet mit den MA, dass diese Ausweitung ansteht!
Mein Vorschlag, stimmt für 4 Wochen zu, natürlich nur auf freiwilliger Basis. Danach wird er evtl. wieder auf euch zukommen. Dann seht ihr weiter!

W
Wolfgang

18.08.2006 um 09:38 Uhr

@ Mona-Lisa Unser AG will auf diese Weise eine Auftragsspitze bis November abdecken. Sollte aber der Auftrag verlängert werden, was sich erst im November herausstellt, ist damit zu rechnen dieses Schichtmodell weiter zu fahren. Einige Kollegen sind aber auf das erweiterte Schichtmodell schlecht anzusprechen und rein mit den Freiwilligen ist es auf Dauer, bzw. ab November nicht umsetzbar. Kann der AG durch die Klausel im Arbeitsvertrag uns dazu zwingen, dem Schichtmodell zu zustimmen? Seine Äusserung dazu war, "wird das nicht gemacht, erfüllt ihr nicht euren Arbeitsvertag". Natürlich sind wir über die Auftragslage froh, aber für den einen oder anderen ist die 3.Schicht und das Wochenende ein Problem.

M
Mona-Lisa

18.08.2006 um 11:06 Uhr

@Wolfgang, betrifft das nur eine Abteilung, oder den ganzen Betrieb?

Die kommenden 3 Monate würde ich nur auf freiwilliger Basis (immer 4-Wochen weise!) durchziehen. Bis November ist ja noch gar nicht sicher, ob der Auftrag verlängert wird. Ein finanzieller Anreiz in Form von Sonderprämien hat zudem eine unglaubliche Wirkung auf die "Freiwilligkeit". Diese Äusserung eurer GL ist natürlich Quatsch... Der Arbeitsvertrag wird ja erfüllt. Was er will, ist eine Schichterweiterung. Da geht ohne eure Zustimmung gar nicht`s! Auch würde ich zu einer Abteilungsversammlung/Betriebsversammlung raten, in der die GL den MA die Sachlage erklären kann. Sollte sich die Prognose ab November bestätigen, müsstet ihr eventuell über ein neues, aber befristetes Schichtmodell (evtl. 6-Tage Woche in der 3-Schicht?) nachdenken. Der Sonntag sollte aber meiner Meinung nach "immer" freiwillig bleiben.

W
Wolfgang

18.08.2006 um 13:45 Uhr

@ Mona-Lisa erst mal vielen Dank für deine Antwort. Bezüglich deiner Frage, es betrifft den ganzes Betrieb. Nochmals zur Erläuterung: Er kann also trotz der Klausel im Arbeitsvertrag nicht diese 3 Schicht einführen ohne unsere Zustimmung. Richtig? Ansonten hört sich dein Vorschlag mit der Sonderprämie gut an und auch der Vorschlag über die weitere vorgehensweise werde ich so bei unserer nächsten Sitzung mit einbringen.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Betriebsvereinbarung ohne Berücksichtigung der Arbeitnehmer im Vorfeld

Älter

hallo zusammen, folgendes problem haben wir als br. vorige woche teilte uns die gl mit, dass sie kurzfristig eine bv über änderung eines schichtmodells bzw. einführung eines neuen schichtmodells mit

Mitbestimmung bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze - auch nachträglich?

Älter

Wir haben in unserem Betrieb erst seit kurzem einen BR. Wir würden gerne ein Wörtchen bei den Beurteilungsgrundsätzen mitreden. Nun hab ich im Netz folgenden Text gefunden: "Einführung von schriftl

Einführung eines Leistungsbewertungsbogens - Worauf ist bei der Einführung eines solchen Systems zu achten?

Älter

Hallo, zusammen. Auf der Tagesordnung zu unserer heutigen BR-Sitzung stand auch die Behandlung eines Leistungsbewertungsbogens für neu bzw. befristet eingestellte MitarbeiterInnen. Der Bogen war aber

Einführung eines starren Schichtmodells in der chem. Industrie

Älter

Hallo zusammen, Unser Arbeitgeber möchte in unserer Abteilung ein starres 3-Schichtmodell einführen. Bisheriger Stand ist, daß wir unserer Saison (September/Oktober bis April/Mai) in Früh-, Normal- un

Einführung Telematik- oder Ortungssystem in Spedition - wer hat Erfahrungen mit solch einem System der Mitarbeiterüberwachung?

Älter

Hat jemand als Betriebsrat Erfahrungen gesammelt bei der Einführung eines Telematik- oder Ortungssystems in einer Spedition insbesondere bei der Formulierung einer enstprechenden Betriebsvereinbarung?