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Einführung eines starren Schichtmodells in der chem. Industrie

B
Block2
Feb 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Unser Arbeitgeber möchte in unserer Abteilung ein starres 3-Schichtmodell einführen. Bisheriger Stand ist, daß wir unserer Saison (September/Oktober bis April/Mai) in Früh-, Normal- und Spätschicht (5:30-14:30, 7:00-16:00 und 13:00-22:00Uhr) arbeiten, zusätzlich wird am Wochenende Frühschicht von 1-3 MA geleistet. Im Sommer wird nur unter der Woche von 6/7 - 16/17 Uhr gearbeitet, also 8-11Stunden laufender Betrieb. Die Mitarbeiter (6 Personen!) sprechen sich untereinander ab wer wann nach seinen Vorlieben arbeitet. Die Samstagszeiten werden im Mehrarbeitskonto gesammelt und großteils ausserhalb der Saison nach eigenen Vorstellungen abgefeiert. Sonntage werden mit Zuschlag komplett ausgezahlt. Der Plan des Arbeitgebers sieht 3 feste Teams à 2 Mitarbeiter vor. Im Wechsel Früh-, Normal- und Spätschicht, ein Wochenende samstags und ein Wochenende sonntags arbeiten, das dritte Wochenende komplett frei. Sonntags soll nur noch der Zuschlag ausgezahlt werden, die geleistete Zeit ins Mehrarbeitskonto geschoben. Im Sommer soll dann in der Regel nur Früh- und Spätschicht gearbeitet werden, die Normalschicht muss dann angeordnet mit Mehrarbeitsstunden zuhause bleiben. Das flexible Schichttauschen bei persönlichen Terminen ist dann nicht mehr gewünsscht. Bei Urlauben und/oder Krankheiten soll dann aber von den Mitabeitern auf unterbesetzte Schichten gesprungen werden. Das heisst die Mitarbeiter können im Sommer nicht planen, eine Woche frei zu haben, da bei 6 Personen und der begrenzten Zeit immer irgendwo ein oder mehrere Mitarbeiter fehlen. Der Betriebsrat hat in einem ersten pesönlichen Gespräch mit den MA seine Ablehnung gegenüber diesem neuen Modell ausgedrückt, nur um dann der Beteibsleitung, mit der Begründung er hätte keine Handhabe, seinen Segen zu geben. Ist der Betriebsrat in diesem Fall nicht mitbstimmungsberechtigt, auch wenn wird bisher schon eine Art 3er Schichtmodell gearbeitet haben? Übrigens wurde im letzten Herbst ohne Ankündigung für manche MA in der Zeiterfassung eine wechsendes Schichtsystem hinterlegt, dieses wird im Moment von den Zeitbeauftragten manuell an die realen Gegebenheiten angepasst. Ist so ein Modell mit 6 Mitarbeitern überhaupt machbar, bei Krankheit, Urlaub (30 Tage), Mehrabeit (ca. 14 Tage) und AZV (ca. 14 Tage) werden regelmäßig Mitarbeiter die Schicht tauschen müssen. >>Private Planungen sind in einem solchen Szenario kaum noch möglich. Inwieweit muss der Arbeitgeber die schon gemachten Urlaubsplanungen für diesen Sommer berücksichtigen?

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Community-Antworten (1)

K
krambambuli

09.02.2018 um 08:56 Uhr

Natürlich ist der BR in der Mitbestimmung. Also ohne Zustimmung des BR kein neues Schichtsystem. Und er muss auch nicht zustimmen. Es muss eben verhandelt werden und eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Das kann dauern. Darum sehe ich auch keinen Anlass, sich Gedanken über die bereits erfolgte Urlaubsplanung zu machen, die zudem sicherlich auch ein Punkt der Betrachtung beim BR sein dürfte.

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