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Sonderurlaub bei Umzug?

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Wonne68
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

heute morgen fragte mich eine Kollegin nach dem ihr zustehenden Sonderurlaub für einen Umzug mit dem eigenen Hausstand. Soweit ich informiert bin, sind das generell bei Vollzeit 2 Tage. Sie arbeitet jedoch nur 21 Stunden und das auf 3 Tage verteilt. Könnte mir da jemand weiterhelfen?

Danke und liebe Grüße

Wonne

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Community-Antworten (3)

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wiesel

19.03.2008 um 12:10 Uhr

Du solltest mal in Euerm Tafifvertrag nachlesen! Weil wir ja nicht wissen, habt Ihr den TVöD, einen HTV oder sonstiges!

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Wonne68

20.03.2008 um 10:32 Uhr

Oh Tschuldigung! Für uns gilt der Tarifvertrag für den Einzelhandel. Habe natürlich schon dort nachgesehen, konnte aber keine abweichende Regelung für Teilzeitkräfte finden.

Bis dann.....

Wonne

P
Peanuts

20.03.2008 um 19:31 Uhr

"Soweit ich informiert bin, sind das generell bei Vollzeit 2 Tage. "

Es gibt KEINEN generellen Anspruch auf 2 Tage (bezahlte) Freistellung wegen Umzug!

"Für uns gilt der Tarifvertrag für den Einzelhandel. "

Steht denn in dem Tarifvertrag, dass die 2 Tage nur für Vollzeitkräfte gelten? Würde mich schwer wundern ...

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