Hallo Liebes Forum,

ich habe eine Frage zum Thema Muterschutz. Leider finde ich im Forum keine passende Antwort auf meine Frage.
Meine Frau ist seit dem 01.01.2008 in Mutterschutz. Am 04.02 wurde unsere Tochter geboren. Dementsprechend erhält sie bekanntlich 13€ von der Krankenkasse, den Rest ihrer Gehalt vom AG. Die Kasse überweist pünktlich zum Monatsende ihren Anteil aufs Konto - kein Problem. Der AG hat aber bis heute noch nicht überwiesen. Auf Nachfrage sagte er aus, dass er erst die Daten von der Krankenkasse benötigt, um ausrechnen zu können wieviel er noch bezahlen muss. Uns fehlt jetzt seit 3 Monate das Gehalt meiner Frau, und wir sind nicht gerade Großverdiener, so dass wir jetzt in einer finanzielle Notlage sind. Der AG weigert sich auch einen Abschlag zu bezahlen, und sagt er bezahlt eine Summe ende März aus. Ist das erlaubt? Kann der AG einfach 3 Monate das Gehalt meiner Frau nicht auszahlen?

Darüber hinaus hat er die Unterlagen fürs Elterngeld unausgefüllt zurückgeschikt - dementsprechend können wir das Elterngeld noch nicht beantragen, die die wichtigen Daten bez. Lohnfortzahlung fehlen.

Was kann man hier machen? Im MSchGes finde ich kein Hinweis auf Zahlungszeitraum oder Zeitpunkt. Im BGB ist dies zwar Geregelt, trifft das aber auf diesem Fall zu?

Würde mich über Anregungen und Antworten sehr freuen.

Gruß