Erstellt am 18.03.2008 um 13:30 Uhr von Petrus
Fragt mal bei der Versicherung an, ob ihr statt 2x jährlich nur 1x im Jahr den doppelten Betrag zahlen könnt - und dann stellt halt den Vertrag und die entsprechenden Zahlungen um. (meine DV zahle ich auch nur im November - sollte also auch bei euch gehen)
Erstellt am 18.03.2008 um 15:23 Uhr von Sternburg
Hallo Petrus,
ja das wäre eine Option.
Aber uns stellt sich die Frage, ob der AG das Vorgehen einseitig einfach so ändern darf.
Wir sind mittlerweile fast sicher, dass die beiden Kollegen das Recht haben, die Fortführung der bisherigen Handhabung zu verlangen.
Erstellt am 18.03.2008 um 15:34 Uhr von DocPille
@Sternburg
Bekommt ihr kein Urlaubsgeld?
Erstellt am 18.03.2008 um 16:02 Uhr von Petrus
@Sternburg:
Selbst wenn die Vorschussgewährung als betriebliche Übung durchgeht, dann wird der ArbGeb diese abschaffen (es gibt "legale Wege" aus der BÜ rauszukommen) - ihr gewinnt also vielleicht ein oder zwei Jahre - trotzdem muss das Ganze ja grundsätzlich geklärt werden.
Urlaubsgeld wäre auch eine Variante (so es gezahlt wird). Wenn nicht, mit der Versicherung und dem ArbGeb reden
Erstellt am 18.03.2008 um 17:38 Uhr von Efaienaerbeer
Klingt sehr danach, dass deine Kollegen Anspruch auf die bisherige Vorgehensweise aus betrieblicher Übung haben.
Der BR kann ihnen da leider nicht helfen, da es Individualrecht ist, müssen sie selbst aktiv werden.
@ Petrus
Die Abschaffung einer betrieblichen Übung kann man dadurch verhindern, dass man sich von Anfang an wehrt. Die betriebliche Übung wird nämlich nur dann beseitigt, wenn der Arbeitgber ein Verhalten ändert und sich die Arbeitnehmer mehrere Jahre nicht dagegen wehren. Wehren sie sich aber, dann bleibt der Anspruch bestehen.
Dem Arbeitgeber geht es ja offensichtlich darum, nicht so früh einen Vorschuss auf die Novemberzahlung zu leisten (Achtung, Warnsignal! Wenn der Arbeitgeber wegen so einem Kleinkram aktiv wird, hat er vielleicht extreme Liquiditätsprobleme!) und den Arbeitnehmern geht es um die Sozialversicherungsfreiheit der Sonderzahlung. Wie wären dann folgende Alternativen:
1. Die Versicherung dazu bewegen, dass sie zwei unterschiedlich hohe Teilzahlungen akzeptiert, eben nur das Urlaubsgeld und dann im November das höhere Weihnachtsgeld.
2. Der Arbeitgeber zahlt nach wie vor im Mai den Vorschuss auf das Weihnachtsgeld zusammen mit dem Urlaubsgeld in die Direktversicherung, gleichzeitig erklärt sich der Arbeitnehmer damit einverstanden, dass ein entsprechender Betrag vom Lohn bis November gestundet wird, also zwar schon abgerechnet wird, aber erst im November ausgezahlt wird.
Erstellt am 19.03.2008 um 10:19 Uhr von Petrus
@efa-wieauchimmer
Glaub mir einfach, dass dies ArbGeb-seitig geht (ich werde hier nicht beschreiben, wie). Wir hatten den Fall, dass ArbN plötzlich das Weihnachtsgeld "gestrichen" wurde, obwohl sie es zum Teil seit 10 Jahren immer bekommen haben.
Nach Beratung durch unseren BR-Anwalt bzw. durch den GEW-Anwalt mussten auch wir lernen, dass das geht, wenn der ArbGeb 2-3 Jahre alles richtig macht :-( Und in manchem Punkt wird es niemanden geben, der sich wehrt...