Zwei Kollegen haben von der Personalabteilung ein Schreiben mit folgendem Inhalt erhalten:

"Ihre o.g. Versicherung wird durch Entgeltumwandlung im Mai und November mit einem Betrag von xxx,xx € bezahlt. In der Vergangenheit wurde ein Teil ihres Weihnachtsgeldes schon im Mai abgerechnet, um die Steuer- und Sozialversichungsfreiheit zu erhalten.

In Zukunft werden wir im Mai keinen Vorschuss aus dem Weihnachtsgeld auszahlen. Dies bedeutet, dass im Mai ein Teil Ihres Direktversicherungsbeitrages in der Sozialversichrung pflichtig wird."

Kann die Personalabteilung das eigenmächtig ändern, oder besteht für die betroffenen Kollegen ein Anspruch auf Fortführung der bisherigen Handhabe, zB wegen betrieblicher Übung? Immerhin bestand die bisherige Regelung seit nunmehr 4 oder 5 Jahren.

Haben wir als BR hier ein Mitspracherecht nach § 87 BetrVG?

Eine BV zu diesem Thema wurde seinerzeit nicht abgeschlossen.