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ungerade Betriebsratsmitglieder (4 Mitglieder seit März 2019)

M
Mutzelchen
Okt 2019 bearbeitet

Sind die Beschlüsse gültig, die seit März 2019 getroffen wurden? Es kümmert in der ganzen Firma kein Schwxx, das der Betriebsrat nur 4 Mitglieder hat!

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Community-Antworten (7)

R
rsddbr

11.10.2019 um 13:39 Uhr

Wieviele BR-Mitglieder müssten es entsprechend eurer Betriebsgröße denn sein? Wird die Mindestzahl unterschritten, so sind Neuwahlen einzuleiten (§13 Abs. 2 Punkt 2 BetrVG). Dazu bestellt der BR einen Wahlvorstand. Bis zur Neuwahl bleibt der alte BR im Amt und handlungsfähig, d.h. die Beschlüsse sind zumindest nicht dadurch ungültig, dass es nur 4 BRM gibt.

G
Guitarman

11.10.2019 um 13:43 Uhr

Gibt es keine Ersatzmitglieder, die nachrücken? Dann solltet ihr unverzüglich einen Wahlvorstand für eine neue BR-Wahl berufen. Die in der Zeit bis zur Konstituierung des neuen BR gefassten Beschlüsse wären dann gültig (Problem könnte sein, dass ihr eben nicht unverzüglich gehandelt habt).

M
Mutzelchen

11.10.2019 um 13:52 Uhr

es müßten 7 Mitglieder sein; wir haben keine Ersatzmitglieder; weder der Betriebsrat noch die Mitarbeiter fühlen sich berufen einen neuen Betriebsrat zu wählen (immerhin sind bereits mehr als 7 Monate vergangen, das das 5 Mitglied zurückgetreten ist)

C
celestro

11.10.2019 um 13:56 Uhr

Neuwahlen hätte es aber schon geben müssen, als die Zahl unter 7 (also bei 6) gesunken ist.

G
Guitarman

11.10.2019 um 13:57 Uhr

Wo kein Kläger, da kein Richter, könnte man sagen, trotzdem: ich an Deiner Stelle würde versuchen, Deine Mitstreiter im Betriebsrat von der Einleitung einer Neuwahl zu überzeugen.

G
Guitarman

11.10.2019 um 14:02 Uhr

Euer Arbeitgeber scheint ja auch nicht sehr fit zu sein, wenn er (anscheinend) weiterhin mit dem BR verhandelt. Das könnte sich aber ändern...…. .

M
Mutzelchen

11.10.2019 um 14:04 Uhr

Überzeugung leider unmöglich (einer gegen drei); gibt es kein Zeitlimit, wann die Neuwahlen stattzufinden haben?

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