Erstellt am 11.10.2019 um 11:39 Uhr von rsddbr
Wieviele BR-Mitglieder müssten es entsprechend eurer Betriebsgröße denn sein? Wird die Mindestzahl unterschritten, so sind Neuwahlen einzuleiten (§13 Abs. 2 Punkt 2 BetrVG). Dazu bestellt der BR einen Wahlvorstand. Bis zur Neuwahl bleibt der alte BR im Amt und handlungsfähig, d.h. die Beschlüsse sind zumindest nicht dadurch ungültig, dass es nur 4 BRM gibt.
Erstellt am 11.10.2019 um 11:43 Uhr von Guitarman
Gibt es keine Ersatzmitglieder, die nachrücken? Dann solltet ihr unverzüglich einen Wahlvorstand für eine neue BR-Wahl berufen. Die in der Zeit bis zur Konstituierung des neuen BR gefassten Beschlüsse wären dann gültig (Problem könnte sein, dass ihr eben nicht unverzüglich gehandelt habt).
Erstellt am 11.10.2019 um 11:52 Uhr von Mutzelchen
es müßten 7 Mitglieder sein; wir haben keine Ersatzmitglieder; weder der Betriebsrat noch die Mitarbeiter fühlen sich berufen einen neuen Betriebsrat zu wählen (immerhin sind bereits mehr als 7 Monate vergangen, das das 5 Mitglied zurückgetreten ist)
Erstellt am 11.10.2019 um 11:56 Uhr von celestro
Neuwahlen hätte es aber schon geben müssen, als die Zahl unter 7 (also bei 6) gesunken ist.
Erstellt am 11.10.2019 um 11:57 Uhr von Guitarman
Wo kein Kläger, da kein Richter, könnte man sagen, trotzdem: ich an Deiner Stelle würde versuchen, Deine Mitstreiter im Betriebsrat von der Einleitung einer Neuwahl zu überzeugen.
Erstellt am 11.10.2019 um 12:02 Uhr von Guitarman
Euer Arbeitgeber scheint ja auch nicht sehr fit zu sein, wenn er (anscheinend) weiterhin mit dem BR verhandelt. Das könnte sich aber ändern...…. .
Erstellt am 11.10.2019 um 12:04 Uhr von Mutzelchen
Überzeugung leider unmöglich (einer gegen drei); gibt es kein Zeitlimit, wann die Neuwahlen stattzufinden haben?