@ Pjöööng Hast du überhaupt gelesen was in den Links stand und wenn wie es da stand?
Hast du dich überhaupt mit dem Urteil oder den beiden Urteilen mal beschäftigt?
Hier mal von anwalt.de:
"Das bedeutet nach dem EuGH in Anbetracht des zwingenden Charakters des Rechts auf bezahlten Jahresurlaub, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist
„… konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem er ihn – erforderlichenfalls förmlich – auffordert, dies zu tun, und ihm, damit sichergestellt ist, dass der Urlaub ihm noch die Erholung und Entspannung bieten kann, zu denen er beitragen soll, klar und rechtzeitig mitteilt, dass der Urlaub, wenn er ihn nicht nimmt, am Ende des Bezugs- oder eines zulässigen Übertragungszeitraums oder am Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn dies in einen solchen Zeitraum fällt, verfallen wird.“
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Ist der Arbeitgeber hingegen in der Lage, den ihm insoweit obliegenden Beweis zu erbringen, und zeigt sich daher, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis der sich daraus ergebenden Konsequenzen darauf verzichtet hat, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, steht Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88 dem Verlust dieses Anspruchs und – bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – dem entsprechenden Wegfall der finanziellen Vergütung für den nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub nicht entgegen.
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Das bedeutet wiederum in der letzten Konsequenz, dass die Urlaubsübertragung ins neue Jahr ist künftig die Regel sein wird, wenn Arbeitgeber nicht nachvollziehbar und beweisbar ihren Hinweispflichten nachkommen. "
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/hinweispflicht-des-arbeitgebers-auf-urlaub_150272.html
Wo bitte schön kann ich das oben aus dem Eingangspost entnehmen?
"und verweisst auf den Wegfall nach dem 31.03.2019"
Das allein reicht eben nicht aus.
1) Hat der AG dafür gesorgt das der Urlaub auch genommen werden konnte?
2) Hat der AG ihn aufgefordert seinen Urlaub zu nehmen?
3) Hat der AG ihn rechtzeitig mittgeteilt das der Urlaub verfällt , wenn er ihn denn nicht nimmt?
usw.
Ich kann hier nur die 3 Frage bejahen wie du ja auch, wobei hier die "rechtzeitigkeit" strittig sein könnte.
Den Rest kann ich dem Post von Betriebsrat LM nicht entnehmen.
Deswegen hatte ich ihm in meinen ersten Post ja auch nur das Urteil gepostet und keinen Komentar zu seiner Situation. Dafür waren es mir einfach zu wenig Angaben.
Ich habe lediglich Pickel darauf hingewiesen das dieses Urteil diesen Fall auch regeln würde, wobei ich davon ausgegangen bin das Pickel sich auf das andere Urteil bezog was aber die Auszahlung oder Vererbung der Urlaubstage betraf und Betriebsrat LM halt auf das Urteil mit dem Verfall des Urlaubs.
@ganther
Konnte ich dich überzeugen?
Im übringen hatte ich das meinen Kollegen auch schon genau so mitgeteilt oder mit deinen Worten getut.