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Minderheitenschutz im Betriebsrat - wie muss dazu die Sitzverteilung erfolgen?

W
Wolfgang
Nov 2016 bearbeitet

Unser 19 Köpfiger Betriebsrat ist am 14/15 März gewählt worden, das Wahlergebniss ist am 16/März mit den gewählten Kandidaten der jeweiligen Listen ( es standen 3 Listen zur Wahl ) ordnungsgemäß vom Wahlvorstand ausgehängt worden. Der 19. Platz ist nach dem Auszählungsergebniss dem Minderheitenschutz ( Frau/Mann) einer Liste vergeben worden. Alle gewählten Kandidaten sind persöhnlich vom Wahlvorstandsvorsitzenden zwischen dem 16. und 17. März aufgesucht worden , bis auf den Platz der Minderheit, eine Frau. Sie ist neu und so noch unerfahren was Betriebsrat angeht. Ihr Listenführer hat nach Abgabe seiner Unterschrift (Zustimmungserklärung) am 16. März den Wahlvorstansvorsitzenden angesprochen ob alle gewählten Kandidaten seiner Liste schon Ihre Unterschrift abgegeben haben. Die Antwort lautete ja, nur die "Frau" noch nicht. Er sei auf dem Weg dorthin. Er hätte dann alle Unterschriften zusammen. Der Listenführer benachrichtigte seine Kollegin per Telefon, daß Sie gleich Besuch bekomme vom Wahlvorstansvorsitzenden und das sie auch von Ihm eine Einladung zu Ihrer 1. Sitzung bekommen werde wie er sie auch vom Wahlvorstandsvorsitzenden bekommen habe. Das Wahlergebnis der 3 Listen macht es ervorderlich Listenverbindungen einzugehen. Erste Gespräche haben am 20. März zwischen der Liste mit dem Minderheitenschutzplatz und der Liste die den Platz abgeben mußten (Listenführer ist der Wahlvorstandsvorsitzende) stattgefunden. Die mit dem Minderheitenschutzplatz brauchte eine Pause um das Ergebniss zu beraten. Der Wahlvorstandsvorsitzende hat in dieser Pause eine Sitzung einberufen. Tagesordnungspunkt war Rücktritt eines seiner gewählten Listenmitglieder (Mann) aus persöhnlichen Gründen. Schriftlich vom 16.März. Der Wahlvorstandsvorsitzende hatte schon mal vorab sich ohne Beschluss des Wahlvorstandes Rechtsauskunft von, wie er sagt 3 Rechtsanwälten, eingeholt. Das Ergebniss der BR-Wahl wäre so nicht mehr richtig und müsse zu Gunsten seiner Liste berichtigt werden. Der Minderheitenschutzplatz steht nun seiner Liste zu. Im Wahlvorstand hat seine Liste die Mehrheit und so wurde der Beschluss mit Gegenstimmen weil von Ihm nicht dagelegt werden konnte wo diese Vorgehensweise in der Wahlordnung zu finden ist gefasst. Der passende Aushang mit der Änderung schon vor der Beschlussfassung geschrieben und wurde sofort ausgehangen. Vor dem Aushang ( Änderung) hat aber die "Frau", deren Zustimmungserklärung noch fehlte eine von Ihr verfasste Zustimmung eingereicht und sich den Emfang vom Wahlvorstandsvorsitzenden bestätigen lassen. Ihrem Listenführer war in der Verhandlungspause aufgefallen, das Sie noch nicht Ihre Zustimmung zur Wahl erteilt hatte.

Das Ganze ist wahr und ist zwischen dem 16. und 20. März in Paderborn geschehen.

Wem fällt nun tatsächlich der Platz 19 zu?

Nach diesem Tag bin ich nicht mehr in der Lage klar zu denken und bitte um EURE Unterstützung

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Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

21.03.2006 um 07:30 Uhr

Du hast euer Problem recht ausführlich geschildert, was ist nun zu tun. Habt ihr den BR- Vorsitzenden denn schon gewählt?

Die Sitzverteilung ergibt sich aus §22 WO BetrVG. Euch muss doch das Ergebnis der Wahl bekannt sein und somit könnt ihr gut nachvollziehen wie die Sitzverteilung ist.

Wichtige Fakten sind: BR- Mandate (19), Mandate für das Geschlecht in der Minderheit, Stimmenverteilung auf die einzelnen Listen und die Reihenfolge in den einzelnen Listen m/w.

Dannach sollte man die Sitzverteilung nachvollziehen können, wobei dies nicht immer so einfach ist.

B
Benno_BRB

22.03.2006 um 15:04 Uhr

Moins!

Sorry wenn ich's richtig verstanden habe, dann tritt ein Mann sein Amt nicht an? Und die Frau (Minderheitenschutz) aus der anderen Liste MUSS ihre Wahlanahme schriftlich bestätigen?

So einfach würde ich das nicht sehen!

  1. Laut WO § 17 Abs. 1 muss der oder die Gewählte seine Erklärung der Annahme der Wahl nicht schriftlich tätigen!!!!!!! Denn durch Unterlassung der schriftlichen Wahlablehnung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung durch den WV, gilt die Wahl automatisch als angenommen!
  2. Die Liste mit der Frau im BR, die diesen Sitz nur durch den Minderheitenschutz erhält kann diesen Sitz nicht auf "ewig" beanspruchen. Denn wenn es männliche BR-Mitglieder sind, die Ihr Mandat niederlegen wird ERST geschaut wie die Position des direkten Listennachfolgers besetzt ist. Wenn diese Position durch eine Frau besetz ist, dann verliert die Frau, die bisher im BR tätig war ihr Mandat und ist wieder "nur" Ersatzmitglied. Ist aber die Position durch einen Mann besetz behält diese Kollegin ihr Mandat und ihren BR-Sitz selbstverständlich!

Benno

F
Fayence

22.03.2006 um 15:25 Uhr

Hallo Wolfgang, ehrlich gesagt, fällt es schwer, aufgrund Deiner Angaben eine Antwort geben zu können.

Es fehlen konkrete Zahlenangaben, wieviel Stimmen pro Liste, wie viele Mandate für welches Minderheitengeschlecht, Sitzverteilung auf den einzelnen Listen (m / w), welcher Kandidat ist auf welcher Liste zurückgetreten. Und noch mal nachgefragt, hat der Kollege die Wahl nicht angenommen oder ist er wirklich zurückgetreten?

Kannst und solltest Du nachliefern!

Liste 1, 256 Stimmen

  1. m
  2. m
  3. w
  4. m (Rücktritt) usw.

Gruß Fayence

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