Gestern hatten wir einen Beitrag eingestellt zum Thema Urlaub. Leider waren die Informationen nicht korrekt. Sachverhalt:

Unsere Betriebsvereinbarung zum Vertrauensarbeitszeit hat folgenden Text:

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt abweichend vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) 39,5 Stunden. Davon dienen wöchentlich 30 Minuten zum Teil-Ausgleich der Tage mit "besonderer Arbeitsbefreiung", das sind die Tage vom 24. Dezember bis 31. Dezember und ein weiterer freier Tag, der dem Urlaub zugerechnet wird.

(wir hatten gedacht es stünden in den Arbeitsverträgen).

Die Frage: Der Arbeitgegeber hat eine Urlaubssperre oder Anwesenheitspflicht angeordnet zwischen 24. und 31. Dezember. D.h. gewisse Mitarbeiter, die mit einem neuen IT-System zu tun hat müssen anwesend sein.

Der BR ist nicht gefragt worden. Ist das rechtens?

Wir haben gehört, dass der Arbeitgeber dies durchaus verlangen kann. Der Arbeitgeber sagt, der Grund ist dringend und betrieblich notwendig. Fallst irgendetwas schief geht mit dem neuen System muss es MA geben, die das auffangen.