Erstellt am 05.09.2018 um 19:00 Uhr von Moreno
Wer hat gesagt, dass der AG dies kann? Es steht so in einer BV und daran hat sich der AG zu halten! Wenn er das nicht einhalten will muss er halt die BV kündigen!
Erstellt am 05.09.2018 um 19:04 Uhr von celestro
Was steht denn in Eurem TV bezüglich der Arbeitszeit drin ? Sofern der nämlich keine Abweichung zuläßt, ist Eure ganze Regelung reif für den Papierkorb.
Ansonsten ... sehe ich nicht, daß der AG es hier einseitig einfach anordnen kann. Aber als BR würde ich mal mit den betreffenden MAern reden, ob die einverstanden sind und dann mit dem AG darüber verhandeln, was die Leute dafür bekommen. Da wäre ein Zuschlag denkbar oder mindestens eine Vereinbarung die deutlich macht, daß die Personen Ihre Tage woanders nehmen können.
Erstellt am 05.09.2018 um 19:15 Uhr von Juri11
Hallo ,
Die BV hat Vorrang, fast egal was der Gesetzgeber sagt .
Da gebe ich Moreno recht , wenn es dem AG nicht passt muss er es kündigen.
Bei uns sind das 3 Monate .
Erstellt am 05.09.2018 um 19:52 Uhr von Moreno
Celestro hier wird der Tarif ja nicht eins zu eins angewendet sondern sich an Teilen angelehnt.Warum soll der Betriebsrat mit den Mitarbeitern reden? Der AG muss mit dem BR verhandeln wenn er die BV ändern will!
Erstellt am 05.09.2018 um 19:55 Uhr von celestro
"Celestro hier wird der Tarif ja nicht eins zu eins angewendet sondern sich an Teilen angelehnt."
Und wer sagt, daß man sich nur "anlehnt" ?
"Warum soll der Betriebsrat mit den Mitarbeitern reden? Der AG muss mit dem BR verhandeln wenn er die BV ändern will!"
Schon richtig, aber der BR sollte schon die Sichtweise / Meinung der Menschen kennen, für die Er verhandelt, findest Du nicht ?
Erstellt am 05.09.2018 um 20:24 Uhr von Moreno
Dass sich hier an den Tarif angelehnt wird ging aus der ersten Frage hervor. Neee warum sollte ich der AG hat sich an die BV zu halten und Basta! Wenn er diese kündigt und was anderes verhandeln möchte dann rede ich auch mit den Mitarbeitern!
Erstellt am 05.09.2018 um 20:43 Uhr von celestro
"Dass sich hier an den Tarif angelehnt wird ging aus der ersten Frage hervor."
Sehe ich nicht so. Da wird beschrieben, daß man an einer Stelle den TV abändert. Ob das rechtlich überhaupt möglich ist, oder sich angelehnt wird, sagt der Eingangspost in keiner Weise.
"Neee warum sollte ich der AG hat sich an die BV zu halten und Basta! Wenn er diese kündigt und was anderes verhandeln möchte dann rede ich auch mit den Mitarbeitern!"
Ein BR sollte niemals so stur sein. Mit den MA reden und mit dem AG verhandeln. Dann kann eine anderweitige Regelung schnell und unbürokratisch über die Bühne gehen. Zum Vorteil für beide Seiten.
Erstellt am 05.09.2018 um 21:27 Uhr von Pickel
Moreno dein Einwand ist unsinnig. Die Tarifsperre gilt unabhängig davon ob der AG einem TV folgt, sich anlehnt oder ignoriert.
Erstellt am 06.09.2018 um 08:11 Uhr von rsddbr
"Der BR ist nicht gefragt worden. Ist das rechtens?"
Nein, das ist nicht rechtens. Der AG muss mit dem BR über diese Ausnahme verhandeln und eine Einigung erziehlen. Der AG muss dazu jedoch nicht die BV kündigen. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine einmalige Abweichung von der BV handelt. Befolgt den Rat meiner Vorredner, mit den betroffenen Mitarbeitern zu reden und deren Meinung einzuholen. Anschließend unterbreitet ihr dem AG einen Vorschlag, wie der entstehende Nachteil ausgeglichen wird.
"Wir haben gehört, dass der Arbeitgeber dies durchaus verlangen kann. Der Arbeitgeber sagt, der Grund ist dringend und betrieblich notwendig."
Sofern in der BV nicht eine Klausel enthalten ist, dass bei betrieblicher Notwendigkeit der AG Ausnahmen anordnen kann, stimmt dies nicht. Da ihr als BR aber nicht nur zum Wohle der Mitarbeiter sondern auch zum Wohle des Betriebs arbeitet (§2 BetrVG), können dies durchaus gewichtige Argumente sein.
Die Frage, ob die BV überhaupt mit dem TV vereinbar und damit gültig ist, sollte erst an zweiter Stelle stehen. Offensichtlich gehen AG und BR davon aus, dass dem so ist. Als BR solltet ihr dies aber trotzdem mal unter die Lupe nehmen.
Erstellt am 06.09.2018 um 17:18 Uhr von paula
die Anlehnung an den TV macht die Sache auch nicht besser da die Sperrwirkung des 77 III BetrVG weiter geht als nur einen anzuwendenden TV zu erfassen. Die Tonne steht nicht weit weg, die celestro ins Spiel gebracht hat. Ich würde daher als erstes schauen, was der TV hergibt und mir dann Gedanken machen, ob man abweichen darf und im dritten Schritt, was das nun für die konkreten Fall bedeutet