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BR steht vor Problem - belegte Brötchen in Kühlvitrine?

R
Robert08
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

bei uns in der Kantine werden belegte brötchen verkauft. Nun machte der BR den AG aufmerksam, dass die belegten Brötchen in eine Mini-Kühltheke gehören. AG sagt nein.

Weiß jemand ob die Sachen wirklich in einer Kühlvitrine gehören? Wenn ja, wo kann man das Nachlesen

Vielen Dank Gruß Robert08

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Community-Antworten (2)

N
nicoline

13.03.2008 um 19:47 Uhr

Hallo Roberto 08, wenn ihr rechtssichere Auskünfte dazu haben wollt, wendet Euch an das Gewerbeaufsichts- oder Gesundheitsamt.

H
Hesse8a

14.03.2008 um 00:48 Uhr

Hallo, hier mal eine kleine Übersicht an welche Verordnungen sich man als "kleiner Verein" sogar bei einer einmaligen Teilnahme an einem kleinen Straßenfest halten muß. Genannte EU-Verordnungen gelten auch für Gaststätten, Kantinen etc...

@nicoline genau so sehe ich es auch. Dort kannst du dir dann auch die entsprechende Verordnung aushändigen lassen

Quelle: http://209.85.129.104/search?q=cache:2i0Z2voztX4J:www.tuev-sued.de/uploads/images/1147332140363142380705/LMSI_Helfer_0506.pdf+k%C3%BChlung+belegte+br%C3%B6tchen&hl=de&ct=clnk&cd=8&gl=de

  1. Leicht verderbliche und risikoreiche Lebensmitteln

Dazu zählen:

• Fleisch- und Wurstwaren • Milch und Milchprodukte • Eier und Eierspeisen (insbesondere aus rohen Eiern) • Backwaren mit nicht durcherhitzter oder durchgebackener Füllung (z. B. Sahnetorten) • Fertig belegte Brötchen • Fische, Krebse, Weichtiere • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Majonäsen und Saucen

Die genannten Lebensmittel müssen gekühlt transportiert und gelagert werden (max. 7° C). Fleisch und Fleischerzeugnisse werden bei max. 4° C transportiert und bei max. 7° C imKühlschrank oder der Kühlbox gelagert. Frischfisch muss in Eis oder einem separatenKühlbehälter aufbewahrt werden. Für Gerichte mit rohem Ei (z. B. Tiramisu und Majonäse)muss ebenso 7° C gewährleistet sein, für Milch und Milchprodukte (z. B. Schlagsahne undSahnetorten) maximal 8° C.

Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen zum Verkauf nur kurzzeitig ohne Kühlung angeboten werden. Bei Verkaufsende vorhandene Reste sollten am nächsten Tag nicht mehrangeboten werden.

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