Erstellt am 20.03.2007 um 09:44 Uhr von Petrus
Wie sollen denn die Raucherpausen geregelt werden? An der Stelle würde ich als BR auf Gleichbehandlung drängen. Wenn es eine Kurzpause ("Zigarettenpause") geben soll - dann bitte für alle in gleichem Umfang. Und was ich da mache, solle schon mir überlassen bleiben, egal ob Biss ins Brötchen oder ein paar Züge an der Kippe oder beides...
Erstellt am 20.03.2007 um 10:06 Uhr von Toby
hallo,
soweit ich weiß, beginnt eine pause erst ab 15 min, daher ist eine zigarettenpause und ein bissen ins brötchen keine pause, wenn sie allerdings 15 min beträgt hat der AG recht.
Erstellt am 20.03.2007 um 10:17 Uhr von Rollie
Weshalb der AG m.E. (tarifliche Gegenheiten mal außer 8 gelassen) eine Kurzpause möglicherweise tolerieren mag, nicht aber entlohnen muß.
Rollie, der auf diese Frage erst mal eine rauchen gehen muß 8-)
Erstellt am 20.03.2007 um 12:41 Uhr von pit47
Hallo dertuenn,
die innerbetrieblichen Wegezeiten zählen zur Arbeitszeit und werden nicht auf die Pausenzeiten angerechnet. Siehe auch Kommentar von Buschmann/Ulber zum § 4 Arbeitszeitgesetz (Rn 2).
Erstellt am 02.04.2007 um 07:46 Uhr von Plasma
Hallo pit47,
der Kommentar liegt mir leider nicht vor. Kannst Du bitte etwas ausführlicher schreiben zur RN 2 (§ 4)?
Erstellt am 02.04.2007 um 08:02 Uhr von pit47
Hallo zusammen,
in dem Kommentar steht u. a. folgendes zu den Pausen:
"Pausenzeiten sind von der Arbeitbzw. Arbeitsbereitschaft vollständig freizuhalten. Das Ab- bzw. Anlegen von Schutzkleidung aus hygienischer oder Sicherheitsgründen sowie innerbetriebliche Wegezeiten zählen danach zur Arbeitszeit und werden nicht auf die Ruhepausen angerechnet."
"Arbeitszeitgesdetz" Basiskommentar mit Nebengesetzen von R. Buschmann und J. Ulber.
Das Buch kann im Bund-Verlag (ISBN 3-7663-2867-0) bestellt werden