Hallo,

wir sind im Moment dabei eine Betriebsvereinbarung über die Pausenzeiten abzuschließen. Dabei gibt es ein Problem auf der Frühschicht. Vorgesehen ist eine rollierende Pause jeweils eine halbe Std. von 10-12 Uhr (Arbeitszeit 6-14 Uhr). Unser Chef will die Pausen in 2 mal 15 Minuten unterteilen da er meint das der Biß ins Brötchen morgens um 7 Uhr Pausenzeit ist. Wir vertreten den Standpunkt das die Pause einen Erholungswert haben muß und deswegen eine halbe Std. betragen sollte. Bei 2 mal 15 Minuten müßte man erst einmal von der Maschine weggehen und bis man in der Kantine ist sind schon 5 Minuten vergangen....

Zählt der Biß ins Brötchen in der Raucherecke als Pausenzeit oder als Kurzpause...

Danke für jede Antwort
Gruß
dertuenn