W.A.F. LogoSeminare

Betrieblicher Brötchenkauf mit privatem KFZ

F
Fury82
Sep 2020 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

ich bin mir nicht sicher wo ich genau diese Sachlage finden würde, daher frag' ich mal schnell.

Zur Situation: Wir/ ich arbeiten in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation für Menschen mit psychischem Erkrankungsbild. In der derzeitigen coronabedingten Situation decken einige Kollegen im Internat die Frühstücksverpflegung der Bewohner ab. Das bedeutet sie beginnen den Dienst um 6.00 oder 6.15 Uhr, besorgen in einer naheliegenden Bäckerei Brötchen und kümmern sich dann um die weiteren Frühstücksvorbereitungen. Soweit so gut... Wie ich heute nochmal feststellen musste gibt es einige der "Frühstückskollegen", die vor offiziellem Dienstbeginn, also auf dem Arbeitsweg, mit ihrem privaten PKW bei der Bäckerei anhalten, die Brötchen abholen, aufs Gelände fahren und sich dann erst in der elektronischen Zeiterfassung einloggen.

Sehe ich das richtig, dass diese Kollegen dann nun nicht mehr in der Bäckerei und auf dem Weg zum Betriebsgelände versichert sind, weil sie den direkten Arbeitsweg verlassen haben? Zudem sind sie ja noch mit dem privaten PKW unterwegs. Oder sind sie vielleicht doch noch versichert, weil sie ja in einer Art dienstlichem Auftrag handeln?

Ich bedanke mich schonmal für jegliche Hilfe.

Gruß aus Bitburg

47605

Community-Antworten (5)

C
celestro

16.09.2020 um 19:32 Uhr

Gibt es denn einen dienstlichen Auftrag? Ich vermute mal ... die Kollegen wollen Zeit sparen und kommen "sowieso am Bäcker vorbei". Das ist aber etwas anderes als "da Sie ja am Bäcker vorbei kommen, können Sie ja bitte gleich die Brötchen mitbringen".

Ja, der Teil des Weges, der zur Arbeit führt ist versichert. Ein Umweg nicht ... und wenn der Kollege sich auch etwas kauft? Also das sollte man wenn überhaupt formell klären und auch schriftlich niederlegen.

K
kratzbürste

16.09.2020 um 19:36 Uhr

Es dürfte schwer sein, den dienstlichen Auftrag nachzuweisen. Erst wenn der AG den Auftrag erteilt, die Brötchen schon auf dem Weg zur Arbeit abzuholen, könnte man über Arbeitsleistung sprechen. Wenn die Kollegen dies nur tun, weil es aus ihrer Sicht besser ist, und der AG dies noch nicht einmal weiß, ist es eher ungünstig.

M
Moreno

16.09.2020 um 20:46 Uhr

BV abschließen damit die Kollegen versichert sind!

U
UdoWoe

17.09.2020 um 10:00 Uhr

Sind die Kolleginnen und Kollegen den beauftragt die Brötchen zu holen? Warum gibt es keinen Lieferdienst einer Bäckerei? So kenne ich es von anderen Einrichtungen. Da die Brötchen für das Frühstück benötigt werden, sehe ich den Umweg oder die Unterbrechung des Arbeitsweges als gering bzw. als Dienstweg an und wäre somit versichert. Ich würde aber anraten, dass eine BV mit dem AG abgeschlossen wird, indem diese Dinge geregelt werden. Auch die Arbeitszeit. Für mich fängt die Dienstzeit schon beim betreten des Bäckers an und nicht erst beim einloggen in die Zeiterfassung. Was würde passieren, wenn die MA erst in die Einrichtung fahren, sich ein loggen und dann zum Bäcker gehen und die Brötchen holen?

K
Kjarrigan

17.09.2020 um 10:48 Uhr

hier ein Link zu Wegeunfällenvon der DGUV

https://aug.dguv.de/grundlagen/versichert-auf-dem-arbeitsweg/

Wichtig ist hier, dass Umwege für die Erledigung PRIVATER Erledigungen nicht versichert sind (aber auch da gibt es Ausnahme - siehe Kinder wegbringen)

Um also einem evtl. Streitfall aus dem Weg zu gehen, soll der AG bestätigen, dass das "Brötchenholen" und der damit verbundene Umweg dienstlich veranlasst ist. Sollte der AG das nicht wollen, fahren die MA erst normal zur Arbeit und fragen dann nach einem Dienstfahrzeug mit dem sie die Erledigungen durchführen können.

Ihre Antwort