Erstellt am 09.10.2019 um 17:04 Uhr von celestro
"Und mein Chef sagt meine Überstunden sind aufgelaufen?"
Normalerweise heißt das einfach bloß "sind welche zusammen gekommen". Ansonsten:
https://www.arbeitsrechte.de/azubi-ueberstunden/
"und habe letztes Jahr und dieses min. 20 Überstunden bekommen. Und habe jetzt nicht mal 10. Was heißt aufgelaufen? Wo sind jetzt meine Überstunden?"
sicher, das der AG von "aufgelaufen" sprach? Und hast Du mal welche abgebummelt (also mal früher Feierabend gemacht)?
Erstellt am 09.10.2019 um 17:10 Uhr von MateoSls
Der hat gesagt deine Stunden sind aufgelaufen und du hast jetzt soviel.
Ja schon 2-3 Stunden früher aber max 2-3 Mal aber sowieso kann das nicht sein das die einfach weg sind. Auf dem Lohnabrechnung steht so viel und so viel. Die sind nicht ausbezahlt.
Das stimmt einfach nicht
Erstellt am 09.10.2019 um 17:14 Uhr von celestro
habt Ihr eine "Gleitzeituhr"? Also wo Du nachschauen kannst, wieviele Stunden es genau sind?
Erstellt am 09.10.2019 um 17:50 Uhr von MateoSlss
Erstellt am 10.10.2019 um 07:27 Uhr von Kratzbürste
Der hat die Zeit einfach gestrichen. Das geht aber so nicht. Geleistete Überstunden haben kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Gibt es bei Euch einen Betriebsrat?
Erstellt am 10.10.2019 um 07:29 Uhr von xyz68
Azubis haben häufig ein Gehalt, (fester Monatslohn, unabhängig der gearbeiteten Stunden). Bekommt ihr einen Stundenzettel? Oder stehen die Stunden mit auf der Abrechnung? Dann bitte prüfen, wann weniger Stunden gearbeitet wurden.
Und ja, wenn man früher geht (auf eigenen Wunsch), werden Stunden üblicherweise abgezogen. So ist das Leben.
Grundsätzlich sind die Abrechnungsbögen etc. nicht nur zur Dekoration da. Man sollte sie gründlich prüfen. Viele Kollegen schreiben sich ihr Kommen und Gehen Zeiten auch auf, falls die Technik mal wieder versagt :). Für die, die es mehr mit der modernen Technik haben gibt es auch Apps.
Erstellt am 10.10.2019 um 08:18 Uhr von takkus
Ich glaube, die Frage kann hier nicht abschließend geklärt werden. Dazu müsste man die Ausbildungs- / Arbeitszeitnachweise der letzten 2 Jahre akribisch durchschauen. Vielleicht ist der Fragesteller mal eher von der Arbeit nach Hause gegangen? Vielleicht kam er auch mal später zur Arbeit? Auch ob die Zeit einfach gestrichen wurde, wissen wir nicht. Für mich ist die Eingangsfrage schon etwas "konfus" gestellt. So wie "Kratzbürste" fragt: gibt es einen Betriebsrat und evtl. eine JAV, dann sollte man sich schnell an diese wenden um das Stundenkonto zu klären.
Erstellt am 10.10.2019 um 09:56 Uhr von stehipp
Wie takkus schon schreibt, final beantworten kann man es nicht, da dafür alle Infos notwendig wären.
Du kannst also eigentlich nur eins machen. Geh hin zu deinem Chef und frage ihn ganz freundlich, ob er dir das erklären kann, du verstehst das nicht so richtig.
Es müsste bei Euch in der Arbeit eine Aufzeichnung der Arbeitszeiten geben. Gerade bei kleineren Handwerksbetrieben werden die aber teilweise etwas lasch gepflegt.
Als nächstes musst du dir jetzt überlegen, ob du wg. der Stunden mit deinem Chef / Lehrbetrieb notfalls auf Konfrontation gehen willst.
Sein Recht durchzusetzen bedeutet häufig auch, den Gegenüber, hier also deinen Chef zu verärgern. Ob es dir das Wert ist musst du selber entscheiden.
Ich rate dir, zukünftig deine Arbeitszeiten genau mitzuschreiben. Zettel, elektronisch....... Dann hast du zumindest etwas in der Hand, wenn du wieder das Gefühl hast, dass die Überstundenanzahl nicht stimmt.
Erstellt am 10.10.2019 um 11:33 Uhr von Angie
Im § 17 Abs.3 BBiG (Berufsbildungsgesetz) steht
"Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
Es steht also im Gesetzt dass in der Ausbildung keine Überstunden verfallen können.
Angie