MA in Elternzeit kann nur Frühdienste arbeiten, Pflagedienstleitung verlangt Spätdienste - was können wir da tun?
Hallo Zusammen, eine MA, Krankenschwester, ist in Elternzeit. Jetzt möchte sie in ihrer Elternzeit geringfügig wieder arbeiten. Die Pflegedienstleitung sagt aber, die MA muss 50 % der Stunden auch nachmittags (Spätdienst) erbringen. Dies ist aber unmöglich für diese Frau, hat dann keinen für ihr Baby. Inwieweit kann der BR hier helfen? Anderen Kollegen wird das ja auch ermöglicht. Da wird im Team gefragt, ob alle einverstanden sind, das man der /dem Kollegen/in ermöglicht nur Frühdienste zu leisten und dann wird das umgesetzt. Gibt dann natürlich immer Neider, die nicht so gerne Spätdienste machen und aber nicht das Privileg haben nur Frühdienste leisten zu dürfen/können. Die Pflegedienstleitung hat der Kollegin aber gesagt, wenn sie nicht diese geforderten Spätdienste leisten kann, sie dann auf ihre Arbeitsleistung während der Elternzeit verzichtet und sie quasi zurück in die Elternzeit schickt.
Community-Antworten (3)
12.03.2008 um 15:42 Uhr
Mal eine ganz ketzerische Frage: Hat die MAin die Möglichkeit, in dem von ihr gewünschten Arbeitszeitmodell bei einem anderen ArbGeb (zB Arztpraxis...) zu arbeiten?
12.03.2008 um 16:35 Uhr
nach neuer Rechersche ist's wohl doch a bisserl anders. die MA ist raus aus der Elternzeit, hatte nur 1 Jahr genommen. Ist allein erziehend und hat eine Tagesmutter für ihr Kind. Darum kann sie wohl nicht so viele Spätdienste machen. Einen Teil leistet sie ja, aber eben nicht so viel, wie die Pflegedienstleitung fordert. Laut weiterer Nachforschung arbeitet sie sogar Vollzeit. In anderen Bereichen geht's ja auch mit dem Entgegenkommen.
12.03.2008 um 16:49 Uhr
birwein, Nimm bei Deiner Argumentation das BetrVG § 75, § 80 2b und das Grundgesetz Art. 6 zu Hilfe. Noch einfacher wäre es bei Teilzeit, da gäbe es noch den § 8 TzBfG.
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