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genehmigter Urlaubsplan

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Carmine
Okt 2019 bearbeitet

Hallo ich hätte mal ne Frage und zwar geht es dabei um mein genehmigten Urlaubsplan denn man ja Anfang des Jahres bekommt, jetzt vor kurzen meinte mein Chef man hätte bei mir ein Fehler gemacht da ich 2 Tage zuviel bekommen habe, und soll statt 1 normale Woche Urlaub nur 3 Tage und 2 Tage zu Arbeit kommen ist das ok?

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Community-Antworten (7)

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seehas

08.10.2019 um 20:07 Uhr

Wie viele Tage Urlaubsanspruch hast du pro Jahr? Wie viele Tage Urlaub hast du für dieses Jahr genehmigt bekommen? Ist die zweite Zahl größer als die erste? Dann steht dir nämlich der Urlaub nicht zu. Ist die erste Zahl größer oder beide Zahlen sind gleich? Dann gilt der genehmigte Urlaubsplan

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Carmine

08.10.2019 um 21:13 Uhr

bin bei DHL Delivery und seid Juli bei der Deutschen Post AG vorher waren es 27 glaub ich und jetzt glaub ich 26 aber die zählen ja noch aus der DHL delivery zeit. habe für dieses Jahr 35 Tage aufgrund dessen weil ich Resturlaub von letzte Jahr noch hatte. Was meinst du mit erste und Zweite Zahl?

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Catweazle

08.10.2019 um 21:23 Uhr

  1. Zahl = Urlaubsanspruch
  2. Zahl = genehmigter Urlaub
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Carmine

08.10.2019 um 21:37 Uhr

  1. 27 Tage
  2. 35 Tage

Ich bekomm ja Urlaub nur ziehen sie mir 2 Tage ab, obwohl auf mein Zettel die volle Woche drauf steht und wurde von Betriebsrat bestätigt, ärgerlich das dieser Fehler ihnen jetzt erst auffällt was wäre gewesen hätte ich mein Urlaub gebucht

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takkus

08.10.2019 um 23:17 Uhr

Ich glaube, ich weis nicht..... naja. Man sollte schon über seine Ansprüche aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag bescheid wissen. Nicht nur der ArbGeb hat eine Bringschuld, auch ArbN haben sehr oft eine Holschuld.

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stehipp

09.10.2019 um 10:14 Uhr

Na, der Fehler ist ja nun beiden Parteien unterlaufen, dir bei der Beantragung, dem AG und Betriebsrat bei der Genehmigung. Grundsätzlich bleibt aber, du hast Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen und auch nur die kannst du nehmen. Wenn hier ein Fehler bei der Genehmigung unterlaufen ist und der noch, wie in deinem Fall berichtigt werden kann, dann wirst du damit leben müssen.

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seehas

09.10.2019 um 10:41 Uhr

Wenn der genehmigte Urlaub von deinem Urlaubsanspruch gedeckt ist, dann ist er genehmigt und Schluss. Wenn deine Urlaubstage nicht reichen, dann hättest du selbst auch mal nachrechnen sollen.

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