Erstellt am 11.03.2008 um 10:54 Uhr von Der-Orion
Hi Herencia,
ersteinmal darfst Du ja gar nicht 8 Stunden am Stück hinter der Kasse stehen. Rauche doch in Deinen Pausen, denn in denen darfst Du ja das Tankstellengelände verlassen.
In Deinem Fall ist es glaube ich unerheblich, ob der AG Dich per Kamera beobachtet hat oder nicht. Auf Eurer Tankstelle ist halt ABSOLUTES RAUCHVERBOT.
Gruss
Der-Orion
Erstellt am 11.03.2008 um 11:09 Uhr von Herencia
Hi Orion
Ich habe in meiner Arbeitszeit keine Pause.
Laut aussage des AG seht uns keine Pause zu.
Und in unserer Tankstelle kann man - noch Rauchen -
Erstellt am 11.03.2008 um 11:18 Uhr von Der-Orion
Hi Herencia,
dann musst Du Deinen Arbeitgeber einmal aufklären...
ArbZG
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
beschäftigt werden.
... das zum Thema Pausen.
Und mit dem Rauchverbot musst Du Dich jetzt entscheiden. Erst schreibst Du von einem ABSOLUTEN RAUCHVERBOT und nun schreibst Du von IN DER TANKSTELLE DARF GERAUCHT WERDEN.
Gruss
Der-Orion
Erstellt am 09.09.2008 um 18:04 Uhr von Brain
Ich bin mir sicher,dass die Kamera aufzeichnungen unzulässig sind.Das ist ein massiver Eingriff in Deine Privatsphäre!Dein Arbeitgeber hätte Dich vorher über die installierung und die zweckmäßigkeit aufklären müssen!