Widereingliederung - WIE?
Was kann der betriebsrat tun bei Mitarbeitern die länger als 6 Wochen im laufenden Kalender Jahr und wegen der selben Erkrankung fehlen.
Community-Antworten (2)
11.03.2008 um 08:32 Uhr
Na was soll er denn tun? MA fällt aus der Lohnfortzahlung und bekommt seine Kohle von der Krankenkasse. Wenn er wieder gesund ist kommt er wieder arbeiten. Wenn der behandelnde Arzt der Meinung ist, er kann nicht gleich zu 100% arbeiten, gibts ne Wiedereingliederung. Hier legt der Arzt fest wie lange zu Beginn gearbeitet werden darf und was (Einschränkungen). Während der Wiedereingliederung erhält der MA weiterhin Krankengeld. Danach entscheidet sich ob der MA wieder voll einsatzfähig ist, oder nur eingeschränkt. Erst jetzt kommt der BR ins Spiel. Beratung bei der Suche nach geeignetem Arbeitsplatz im Betrieb etc.
11.03.2008 um 09:07 Uhr
Gibt es bei Euch ein "Betriebliches Eingliederungsmanagement". - Dies sieht nämlich vor, dass der AG mit dem MA Kontakt aufnimmt und ggf. unter Beteiligung des BR und weiterer Verantwortlicher ein BEM durchführt. Dabei kommen oft Gründe für lange Erkrankungen an die Oberfläch, von denen vorher nichts bekannt war. - Man kann dem MA ev. helfen durch Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Optimierung der organisatorischen Abläufe und und... Vergl. SGB IX § 84 Abs. Abs. 2
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