Widereingliederung
Hamburger Modell/Wiedereingliederung - ist man in der Phase voll geschäftsfähig und voll belastbar für die Zeit in der man arbeitet?
Community-Antworten (6)
30.09.2012 um 12:22 Uhr
Müsste im Entlassungsbericht der Reha stehen, ist man dennoch überlastet,Arzt fragen.
30.09.2012 um 12:53 Uhr
In der Wiedereingliederung ist man rechtlich weiter "krank/ arbeitsunfaehig". Den Umfang und die Art der Taetigkeit legt der Arzt fest, der die Massnahme angeordnet hat. In dR. wird die Arbeitsleistung und Umfang nach Absprache mit dem Arzt stufenweise angepasst. Man erhaelt auch keinen Lohn sondern Krankengeld.
30.09.2012 um 16:06 Uhr
@all Es geht um die Geschäftsfähigkeit WÄHREND der Wiedereingliederung
@Bahn.. Meinst Du: haftungsrechtlich?
30.09.2012 um 16:18 Uhr
Genau zum Beispiel eine Verkäuferin-dürfte sie alleine vrkaufen in der Wiedereingliederung oder brauch sie eine Aufsichtsperson?
30.09.2012 um 17:20 Uhr
Wieso soll sie eine Aufsichtsperson bedürfen. Sie arbeitet ganz normal im abgesprochenen und vom Arzt empfohlenen Umfang.
Krankheit im arbeitsrechtlichen Sinn beudete nicht, das man nicht geschäftsfähig ist. Es bedeutet nur, dass man seiner Hauptpflicht aus dem ArbV nicht nachkommen kann.
Wenn man die vom Arzt empfohlene Art und Umfang der Arbeitsleistung nicht erbringen kann muss man dieses mitteilen. Dann muss entschieden werden ob eine andereTätigkeit möglich ist, die Maßnahme verschoben werden muss oder gar keine Maßnahme möglich ist.
30.09.2012 um 17:48 Uhr
Danke schòn hatte ich doch.recht
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