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Widereingliederung

B
Bahnslowhand
Nov 2016 bearbeitet

Hamburger Modell/Wiedereingliederung - ist man in der Phase voll geschäftsfähig und voll belastbar für die Zeit in der man arbeitet?

1.12006

Community-Antworten (6)

N
nordmann

30.09.2012 um 12:22 Uhr

Müsste im Entlassungsbericht der Reha stehen, ist man dennoch überlastet,Arzt fragen.

R
rechtbekommen

30.09.2012 um 12:53 Uhr

In der Wiedereingliederung ist man rechtlich weiter "krank/ arbeitsunfaehig". Den Umfang und die Art der Taetigkeit legt der Arzt fest, der die Massnahme angeordnet hat. In dR. wird die Arbeitsleistung und Umfang nach Absprache mit dem Arzt stufenweise angepasst. Man erhaelt auch keinen Lohn sondern Krankengeld.

K
Kölner

30.09.2012 um 16:06 Uhr

@all Es geht um die Geschäftsfähigkeit WÄHREND der Wiedereingliederung

@Bahn.. Meinst Du: haftungsrechtlich?

B
Bahnslowhand

30.09.2012 um 16:18 Uhr

Genau zum Beispiel eine Verkäuferin-dürfte sie alleine vrkaufen in der Wiedereingliederung oder brauch sie eine Aufsichtsperson?

B
BRMetall

30.09.2012 um 17:20 Uhr

Wieso soll sie eine Aufsichtsperson bedürfen. Sie arbeitet ganz normal im abgesprochenen und vom Arzt empfohlenen Umfang.

Krankheit im arbeitsrechtlichen Sinn beudete nicht, das man nicht geschäftsfähig ist. Es bedeutet nur, dass man seiner Hauptpflicht aus dem ArbV nicht nachkommen kann.

Wenn man die vom Arzt empfohlene Art und Umfang der Arbeitsleistung nicht erbringen kann muss man dieses mitteilen. Dann muss entschieden werden ob eine andereTätigkeit möglich ist, die Maßnahme verschoben werden muss oder gar keine Maßnahme möglich ist.

B
Bahnslowhand

30.09.2012 um 17:48 Uhr

Danke schòn hatte ich doch.recht

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