Schwerbehinderung
Hallo, ein MA hat eine anerkannte Schwerbehinderung GdB 50 und macht zur Zeit eine Widereingliederung an einem für ihn behindertengerechten Arbeitsplatz.Heute wurde vom AG die Eingliederung abgebrochen - Grund : er sei durch seine Behinderung langsamer als andere MA.Die Kündigung ist somit in Sicht,denn einen anderen Arbeitsplatz gibt es nicht. Reicht dieses Argument - langsames Arbeiten - oder kann das dem AG zugemutet werden ? Wir werden das Integrationsamt einschalten.Aber die Frage bleibt bestehen - leistet ein schwerbehinderter AN nicht das gleiche Arbeitspensum so muß er gehen ? Oder kanndas dem AG zugemutet werden ?
Community-Antworten (27)
12.05.2014 um 14:24 Uhr
Nein, denn er ist ja verpflichtet den Schwerbehinderten nach seinen Fähigkeiten zu beschäftigen. Er kann ja einen Leistungszuschuss über das Integrationsamt beantragen. Der hier angeführte Grund wird wohl nicht für eine Kündigungseinwilligung durch das Integrationsamt ausreichen. Das sollte ihr eurem AG auch klar machen. Das Integrationsamt muss der AG einschalten wenn er wirklich kündigen will. Ihr solltet besser den Integrationsfachdienst einschalten.
12.05.2014 um 15:47 Uhr
Hallo Modlicht, der AG hat dennoch auch die Verpflichtung notfalls einen anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden, ggf. durch "Ringtausch" der MA. Der AG kann eine WE auch abbrechen, wenn er den/die MA als noch gesundheitlich durch den Arbeitsversuch als gefährdet ansieht. Das Argument: Behindert gleich langsam, da greift schon das AGG...welches ihr eurem AG auch mal zu lesen geben solltet.
12.05.2014 um 16:12 Uhr
Ihr solltet euch nit die frage stelleln ob es demag zugemutet werden kann.. vielmehr ssoollte br gemeinsam mit dem ag den sinn eines bem durchgehen. Beide seiten scheinen hier nicht zu verstehen das eine person hier wieder poe a poe an die arbeit und die andauernde belastung heran gefuehrt werden soll. Es ist auch rechtswiedrig ein negativ verlaufendes bem fuer eine kuendigung zu benutzen. Entweder es lauft an den arbeitsplatz oder aber an einem anderem weiter. Oder aber der ma geht wieder in den krankenstand.
12.05.2014 um 17:40 Uhr
Ein Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer mit GdB jedenfalls nicht auch dann beschäftigen, wenn es jeder wirtschaftlichen Vernunft widerspricht. Je nachdem wie stark die Minderleistung ist, kann letztendlich auch eine Kündigung im Raum stehen (die der Zustimmung des Integrationsamtes bedarf). Der Kündigungsschutz von Schwerbehinderten ist nicht absolut.
12.05.2014 um 19:48 Uhr
Danke Pjöööng! Den Aspekt übersehen leider gerne mal BRs und handeln daher manchmal sogar kontraproduktiv
13.05.2014 um 00:02 Uhr
Mag sein paula. Ich glaube aber kaum das es in dem hier vorgelegtem fall anwedung finden wuerde.
13.05.2014 um 09:21 Uhr
"Es ist auch rechtswiedrig ein negativ verlaufendes bem fuer eine kuendigung zu benutzen. Entweder es lauft an den arbeitsplatz oder aber an einem anderem weiter. Oder aber der ma geht wieder in den krankenstand."
Kann mir jemand den Sinn und vor allem die hier beschriebene Rechtswidrigkeit einer Kündigung aufgrund eines negativ verlaufenden BEM bitte erklären? Ich. Stehe aufm schlauch...
13.05.2014 um 11:51 Uhr
Ganz unrecht hat er ja nicht. ein negativ verlaufenes BEM ist kein anwendbarer Kündigungsgrund. Daraus kann sich aber ergeben, daß es eine schlechte Gesundheitsprognose gibt, die zu einer Kündigung führen kann. Bei einem Schwerbehinderten liegt aber die Latte doch nochmals höher. Hier muss der AG alles getan haben um eine Beschäftigung zu ermöglichen. Erst dann wird das Integrationsamt zu einer Kündigung die Zustimmung geben.
13.05.2014 um 13:18 Uhr
Zitat (Niemand): "Ganz unrecht hat er ja nicht. ein negativ verlaufenes BEM ist kein anwendbarer Kündigungsgrund." Das ist zweifelsohne richtig!
Zitat (niemand): "Daraus kann sich aber ergeben, daß es eine schlechte Gesundheitsprognose gibt, die zu einer Kündigung führen kann." Die Gesundheit wird durch den Erfolg oder Mißerfolg des BEM nicht beeinflusst! Insofern kann sich auch an der Prognose durch den Mißerfolg nichts ändern.
Zitat (niemand): "Bei einem Schwerbehinderten ... muss der AG alles getan haben um eine Beschäftigung zu ermöglichen." Das ist definitiv falsch! "Alles" muss der Arbeitgeber definitiv nicht tun. Er hat eine erweiterte Fürsorgepflicht, aber wirtschaftliche Unvernunft wird von ihm nicht verlangt.
Eine perdonenbedingte Kündigung aus Krankheitsgründen wird vor Gericht in der regel scheitern, wenn zuvor kein BEM versucht wurde. Insofern kann ein BEM auch in gewisser Weise eine Vorbereitungshandlung zu einer Kündigungsein.
13.05.2014 um 14:26 Uhr
"Eine perdonenbedingte Kündigung aus Krankheitsgründen wird vor Gericht in der regel scheitern, wenn zuvor kein BEM versucht wurde. Insofern kann ein BEM auch in gewisser Weise eine Vorbereitungshandlung zu einer Kündigungsein."
Danke. Es klingt einfach besser, wenn Du das schreibst!
13.05.2014 um 14:58 Uhr
Es ist aber schlicht und einfach ein irrtum das die gesundheit durch erfolg oder misserfolg nicht beeintraechtigt werden kann. In der regel wird man waehrend eines bem stundenweise an die arbeit und den damit verbundennden anforderungen heran gefueht. Klappt es kann man mit der zeit die stundeen erhoenen bis hin zu vollen stundenzahl. Es heisst so wird auch die kondition der person auf gebaut. Das wiederum irgendwann volle leistungsfaehigkeit ergeben kann. Ist aehnich wie der aufbau in einer reha. Wie gesagt,ich streite die these von pjoeng nicht grundsaetzlich ab, nur hier scheint sie mir nicht zu passen.
13.05.2014 um 18:46 Uhr
Zitat (snooker): "In der regel wird man waehrend eines bem stundenweise an die arbeit und den damit verbundennden anforderungen heran gefueht."
Sorry, ich will Dir mal jetzt zu Gute halten dass Du noch nie an einem Betrieblichen Eingliederungsmanagment beteiligt warst. Das was Du da schreibst hat mit BEM wenig zu tun und wird in der Regel auch unnötig sein.
BEM wird wie folgt definiert: "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). (...)"
13.05.2014 um 18:57 Uhr
...zumal: "Es ist aber schlicht und einfach ein irrtum das die gesundheit durch erfolg oder misserfolg nicht beeintraechtigt werden kann." Doppelte Verneinung. Hmm. Was meinst du denn genau? Im deinem ersten Beitrag klang das anders. "In der regel wird man waehrend eines bem stundenweise an die arbeit und den damit verbundennden anforderungen heran gefueht. Klappt es kann man mit der zeit die stundeen erhoenen bis hin zu vollen stundenzahl." Naja. Das KOENNEN ist relativ. Ich habe den Verdacht, dass du das Hamburger Modell mit BEM gleichsetzt.
13.05.2014 um 19:50 Uhr
@pjoeng Ich will dir jetzt mal zu gute halten das deine kristallkugel sich wohl dem regenwetter angepasst hat und du deshals den durchblick verloren hast. Ich habe nach meiner langzeiterkrankung an einer wiedereingliederung teil genommen. Und wir hatten sogar ein sehr gute bv zum thema bem. Der koenig von deutschland wird dir bestimmt auch bestaetigen das wir bei unseren bv's net gerade auf den kopf gefallen waren. Und genau von daher kann ich das mit dem stundenweise arbeiten und der erhoehung oder verringerung der stunden, oder auch das ausprobieren auf anderen arbeitsplaetzen sehr wohl und sehr gut beurteilen. Oder hadt du auch schon eines selber so durchlebt das du mich belehren kannst. Und wie gesagt wir hatten es schriftl. geregelt
13.05.2014 um 22:38 Uhr
snooker,
immer schön am Thema vorbei schreiben?
Mir ist es ehrlich gesagt völlig Banane ob Du an einer Wiedereingliederung teilgenommen hast. Hier ging es nicht um Wiedereingliederung, sondern um Betriebliches Eingliederungsmanagment (kurz BEM)!
Ich denke das ist einfachdas Problem Du schnappst etwas auf, verstehst es nicht ganz, musst aberunbedingt Deinen Senf dazugeben.
13.05.2014 um 23:17 Uhr
Na dann bist du an der reihe de fragesteller zu erklaeren worin den nu die wiedereingliederung sich vom bem untersccheidet. Und das das eine mit dem anderem nix zu tun hat. Und um ehrlich zu sein warst du es der in den raum gestellt hat ich haette es noch nicht nicht mit gemacht.. ich lehnmich nu mal zurueck in erwartungg deiner erklaerung.
14.05.2014 um 01:23 Uhr
Snooker,
was BEM st, habe ich in Antwort 12 zitiert. Eigentlich ist das doch selbsterklärend! Um es aber auch Dir verständlich zu machen: BEM ist letztendlich eine Reihe Gespräche in denen besprochen wird, wie der Arbeitgeber helfen kann, zukünftige Arbeitsunfähigkeiten zu verringern und/oder zu vermeiden.
Eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell ist eine Wiederheranführungan die Arbeit während der Arbeitsunfähigkeit für Arbeitnehmer die langzeitkrank sind.
BEM findet zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsrat statt, an der Wiedereingliederung sind der AN, der AG und die Krankenkasse beteiligt.
BEM und Wiedereingliederung haben miteinander so viel zu tun, wie ein PKW und ein Wohnwagen.
Meine (offensichtlich richtige) Vermutung dass Du noch nie an einem BEM beteiligt warst kam daher, dass Du ja immer ein ausgewiesener Experte bei allen Dingen bist, mit denen Du schon mal zu tun hattest.
Aber offensichtlich bist Du nur deshalb ein solcher Experte, weil Du die Dinge nicht auseinanderhalten kannst. Wenn hier jemand über Menstruationsschmerzen schreibt, dann bist Du doch der erste der sich damit auskennt und Du der einzige bist der nicht merkt dass Du Menstruation und Masturbation verwechselst.
14.05.2014 um 01:39 Uhr
Dann fahr du weiter auto ohe wohnwagen,ist wohl besser so. Und unterstelle weiter lleuten was sie gemacht haben und was nicht. Ich weiss jedenfalls was wir in unserer bv getegelt haben und eas nicht. Ob so ein model aus hamburg , magdeburg oder polen kommt ist fabei wurscht. Und nun erklaete dem fragesteller das dies was wir geregelt haben ungueltig ist.dan biste wenigstens wieder beim thema un btauchst dein fokus nicht auf mich zu richten. Ich hingegen sage mondicht tad es toedlich sein kan wen man hier paudchal feiner ausge folgt.
14.05.2014 um 02:40 Uhr
14.05.2014 um 06:51 Uhr
Vielen Dank, durch Euch begann mein Tag mit einem Lachanfall.
14.05.2014 um 08:51 Uhr
@nicoline Naja. Geschmunzelt habe ich auch. Aber dann mischtensich sehr viel Melancholie hinein ins lachen. Es ist einfach schlimm, das alles mitzulesen...
14.05.2014 um 14:55 Uhr
@mondlicht Bewerte das geschriebene zu deiner frage selber. Der ag woltte das bem und eine durchfuehrung ja nicht eryt mit dem vorliegendem fall. So zumindest habe ich es verstanden, da ihr ja einen vorschlag eingereicht habt. So etwas entsteht ja nicht ueber nacht. Der ag hat euren vorschlag einvfach ignoriert und nicht mal den ansatz gezeigt sich mit einer sich mit euch darueber zu unterhalten, obwohl viele dinge inhaltlich der mitbestimmung unterliegen. Die vorgehensweise habe ich ja eingangs empfohlen. Sollten da aber bei euch zweifel sein koennt ihr euch ja einen rechtsbeistand zu hilfe holen. Und ob das mit der stundenweise wiedereingliederung, hamburger modell oder sonst wie handelt, schaut in wie fern iihr dies in eurem bem einbauen koennt. Und sollte hier mal buchstabensalat entsanden sien, sorry aber meine finger und die kleine buchstaben auf dem handy sind nicht gerade die besten freunde hier waehrend des be und entladen meines lkw......was andere hier eigentlich wissen sollten. Aber rein sachliche unterhaltung ist den eh fremd.
14.05.2014 um 19:40 Uhr
Zitat (snooker): "Der ag woltte das bem und eine durchfuehrung ja nicht eryt mit dem vorliegendem fall. So zumindest habe ich es verstanden, da ihr ja einen vorschlag eingereicht habt. So etwas entsteht ja nicht ueber nacht. Der ag hat euren vorschlag einvfach ignoriert und nicht mal den ansatz gezeigt sich mit einer sich mit euch darueber zu unterhalten, obwohl viele dinge inhaltlich der mitbestimmung unterliegen."
Erstaunlich was man in die Ausgangsfrage alles hineininterpretieren kann. Wenn Du ein mir nahestehender Mensch wärest, würde ich beginnen, mir ernsthaft Sorgen zu machen.
14.05.2014 um 20:17 Uhr
90% der antworten hier sind anfangs erst mal interpretertionen weil niemand von uns in den betrieben vor ort ist und oftmals fehlen auch die kleinen entscheidenden hinweise die auf ein und der selben gestellten frage neandere antwort moeglich machen. Du solltest eigentlich lange genu hier mit rum geistern um dies zu wissen. Also geh angstfrei schlafen.
14.05.2014 um 20:32 Uhr
Mag ja sein, dass häufig mehrere Antwrten möglich sind, Deine Antworten sind aber unmöglich.
14.05.2014 um 20:45 Uhr
und in deiner melancholie kuschelst du dich an nico? auch bei bündnissen sollte es grenzen und stolz geben
14.05.2014 um 23:43 Uhr
......und ist es wirklich so unmoeglich. Nur gut das wir hir in einem diskusions- und nicht in einem rechtsfirum sind. Und damit verlasse iich das thema nun.
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