Hallo,
ein MA hat eine anerkannte Schwerbehinderung GdB 50 und macht zur Zeit eine Widereingliederung an einem für ihn behindertengerechten Arbeitsplatz.Heute wurde vom AG die Eingliederung abgebrochen - Grund : er sei durch seine Behinderung langsamer als andere MA.Die Kündigung ist somit in Sicht,denn einen anderen Arbeitsplatz gibt es nicht.
Reicht dieses Argument - langsames Arbeiten - oder kann das dem AG zugemutet werden ?
Wir werden das Integrationsamt einschalten.Aber die Frage bleibt bestehen - leistet ein schwerbehinderter AN nicht das gleiche Arbeitspensum so muß er gehen ? Oder kanndas dem AG zugemutet werden ?