Erstellt am 28.01.2015 um 09:57 Uhr von eynuk
Der BR beruft eine Abteilungsversammlung ein und erklärt den Mitarbeitern den Sinn und Zweck einer Eingliederungsmaßnahme.
Oder der BR fordert den AG auf, die Mitarbeiter über Sinn und Zweck dieser Maßnahmen aufzuklären.
Erstellt am 28.01.2015 um 10:40 Uhr von ickederdicke
Dem Vorredner schliesse ich mich an. Was das BR Mitglied angeht, da sollte der BR mal sparat mit reden. Da hat jemand sein Mandat nicht auf dem Schirm.
Und egal wer die Koll. aufklärt, der BR oder der AG, erstens ist jemand in der Wiedereingliedrung ( Arbeitsversuch ) noch krankgeschrieben und zweitens kann es jedem aml genau so ergehen .