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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Genehmigter Urlaub - aus seinem Urlaub geholt mit der Ausrede er hätte den Urlaub schon 3 Tage vorher genehmigen lassen müssen?

R
rika
Jan 2018 bearbeitet

hallo, bei uns in der Firma gab es einen AN der geplanten Urlaub eingereicht hatte der wurde vom Schichtleiter auch genehmigt und ein Ersatz war auch vorhanden, da der AN schon kurz vorher Probleme mit der Anlagenleitung hatte kam die Rache prompt er wurde aus seinem Urlaub geholt mit der Ausrede er hätte den Urlaub schon 3 Tage vorher genehmigen lassen müssen das ist in unserer Firma bisher noch nie so gewesen nun ist der AN verständlicherweise sehr verärgert und hat uns den BR um rat gebeten herauszufinden ob die Anlagenleitung das darf oder ob es sich um Willkür oder sogar Mobbing verhält wie müssen wir als BR uns verhalten und wie können wir dem AN helfen

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Community-Antworten (1)

S
schnuffi1

11.03.2008 um 10:51 Uhr

Wenn der genehmigte Urlaub bereist angetreten ist, kann man den AN nur im äußersten Notfall zur Abreit rufen. Notfälle sind u.a. Brände oder ähnliches. Nur wenn der Urlaub noch nicht angetreten ist, kann dieser aus wichtigen betrieblichen Gründen widerrufen werden.

BAG 9. Senat, Urteil vom 20. Juni 2000, Az: 9 AZR 405/99

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