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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzarbeit nur für befristete Arbeitnehmer

R
Riri
Okt 2019 bearbeitet

Hallo

In unserer Firma gibt es viele Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen. Diese sollen nur noch auslaufen und dann wird es keinen neuen Vertrag mehr geben. Also danach sind diese MA entlassen ohne das es einer Kündigung bedarf. Kann der Arbeitgeber diese MA auf Kurzarbeit setzen, während die Festangestellten weiter arbeiten dürfen?

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Community-Antworten (7)

K
Kjarrigan

07.10.2019 um 10:19 Uhr

Kurzarbeit ist mitbestimmungspflichtig. Der BR sollte dieses Auswahlkriterium nicht aktzeptieren!

R
Riri

07.10.2019 um 10:46 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. Ich hoffe das unser BR nicht zustimmt.

C
celestro

07.10.2019 um 12:20 Uhr

"§ 4 Abs. 1 Satz 1:

Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen."

Es stellt sicher keinen sachlichen Grund dar, nur die befristeten in Kurzarbeit zu bringen.

S
seehas

07.10.2019 um 12:42 Uhr

Es gibt sogar einen sachlichen Grund die befristeten Mitarbeiter von der Kurzarbeit auszunehmen: um sie beim Bezug con ALG nicht schlechter zu stellen.

R
Riri

07.10.2019 um 12:46 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen.

K
Kjarrigan

07.10.2019 um 12:51 Uhr

hallo seehas

"Kurzarbeit auszunehmen: um sie beim Bezug con ALG nicht schlechter zu stellen. "

nur zur Info - Kurzarbeitergeld vor dem ALG Bezug schmälert dieses nicht. Es wird auf das "fiktiv" gezahlte Arbeitsentgelt abgestellt.

S
seehas

07.10.2019 um 13:37 Uhr

@ Kjarrigan: hast natürlich Recht. Danke für den Hinweis.

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