Kurzarbeit nur für befristete Arbeitnehmer
Hallo
In unserer Firma gibt es viele Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen. Diese sollen nur noch auslaufen und dann wird es keinen neuen Vertrag mehr geben. Also danach sind diese MA entlassen ohne das es einer Kündigung bedarf. Kann der Arbeitgeber diese MA auf Kurzarbeit setzen, während die Festangestellten weiter arbeiten dürfen?
Community-Antworten (7)
07.10.2019 um 10:19 Uhr
Kurzarbeit ist mitbestimmungspflichtig. Der BR sollte dieses Auswahlkriterium nicht aktzeptieren!
07.10.2019 um 10:46 Uhr
Vielen Dank für die Antwort. Ich hoffe das unser BR nicht zustimmt.
07.10.2019 um 12:20 Uhr
"§ 4 Abs. 1 Satz 1:
Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen."
Es stellt sicher keinen sachlichen Grund dar, nur die befristeten in Kurzarbeit zu bringen.
07.10.2019 um 12:42 Uhr
Es gibt sogar einen sachlichen Grund die befristeten Mitarbeiter von der Kurzarbeit auszunehmen: um sie beim Bezug con ALG nicht schlechter zu stellen.
07.10.2019 um 12:46 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen.
07.10.2019 um 12:51 Uhr
hallo seehas
"Kurzarbeit auszunehmen: um sie beim Bezug con ALG nicht schlechter zu stellen. "
nur zur Info - Kurzarbeitergeld vor dem ALG Bezug schmälert dieses nicht. Es wird auf das "fiktiv" gezahlte Arbeitsentgelt abgestellt.
07.10.2019 um 13:37 Uhr
@ Kjarrigan: hast natürlich Recht. Danke für den Hinweis.
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