W.A.F. LogoSeminare

Berieitstellung - In welchem Gesetz steht geschrieben, dass der A.G. Sicherheitsschuhe usw, bezahlen muß?

R
remsi
Jan 2018 bearbeitet

In welchem Gesetz steht geschrieben, das der A.G. Sicherheitsschuhe usw, bezahlen muß ?

5.93104

Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

09.03.2008 um 22:59 Uhr

@remsi, wenn der AG Sicherheitskleidung verlangt, darf er es selbstverständlich auch bezahlen! § 3 ArbStättV

E
Edelweis

10.03.2008 um 09:53 Uhr

@remsi ich korrigiere Mona-Lisa nur ungern, m.E. steht das in § 3 ArbSchG(Arbeitsschutzgesetz). Bei Schuhen trifft das meistens zu, wenn 1)der AG dies verlangt,2) die Arbeitsumgebung es erfordert. So handhaben wir das auch.

B
Barbara

10.03.2008 um 10:40 Uhr

Hallo, meiner Meinung nach §618 BGB - Pflicht zu Schutzmaßnahmen. Es muss aber fest stehen, dass die Schuhe tatsächlich Schutzkleidug sind( nicht mit Dienstkleidung oder Arbeitskleidung verwechseln). Schutz- Arbeits- oder Dienstkleidung zwar alles mitbestimmungspflichtig aber 100 % Kostenübernahme nur bei Schutzkleidung. Es muss im Betrieb Gefährdungsbeurteilung statt finden ( natürlich mit dem BR). Wichtige Hinweise geben: Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung usw. Sie dienst der Feststellung welche Schutzkleidung im betrieb notwendig ist. Die muss dann der Arbeitgeber zur Verfügung stellen und natürlich auch bezahlen.

S
Spartacus

10.03.2008 um 19:42 Uhr

Moin remsi, du findest auch viel in den Vorschriften der Berufsgenossenschaft, speziell für Schutzausrüstung in der Vorschrift BG V A1

Ihre Antwort