Berieitstellung - In welchem Gesetz steht geschrieben, dass der A.G. Sicherheitsschuhe usw, bezahlen muß?
In welchem Gesetz steht geschrieben, das der A.G. Sicherheitsschuhe usw, bezahlen muß ?
Community-Antworten (4)
09.03.2008 um 22:59 Uhr
@remsi, wenn der AG Sicherheitskleidung verlangt, darf er es selbstverständlich auch bezahlen! § 3 ArbStättV
10.03.2008 um 09:53 Uhr
@remsi ich korrigiere Mona-Lisa nur ungern, m.E. steht das in § 3 ArbSchG(Arbeitsschutzgesetz). Bei Schuhen trifft das meistens zu, wenn 1)der AG dies verlangt,2) die Arbeitsumgebung es erfordert. So handhaben wir das auch.
10.03.2008 um 10:40 Uhr
Hallo, meiner Meinung nach §618 BGB - Pflicht zu Schutzmaßnahmen. Es muss aber fest stehen, dass die Schuhe tatsächlich Schutzkleidug sind( nicht mit Dienstkleidung oder Arbeitskleidung verwechseln). Schutz- Arbeits- oder Dienstkleidung zwar alles mitbestimmungspflichtig aber 100 % Kostenübernahme nur bei Schutzkleidung. Es muss im Betrieb Gefährdungsbeurteilung statt finden ( natürlich mit dem BR). Wichtige Hinweise geben: Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung usw. Sie dienst der Feststellung welche Schutzkleidung im betrieb notwendig ist. Die muss dann der Arbeitgeber zur Verfügung stellen und natürlich auch bezahlen.
10.03.2008 um 19:42 Uhr
Moin remsi, du findest auch viel in den Vorschriften der Berufsgenossenschaft, speziell für Schutzausrüstung in der Vorschrift BG V A1
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